Folge 57: KI-Kompetenz Pflichten und Chancen für Unternehmen

Am 12. Juli 2024 wird die KI-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 1. August 2024 in Kraft. Was ist ein KI-System und was bedeutet es, dass es autonom agiert? Warum kann KI nicht denken und trotzdem sinnvoll in menschlicher Sprache antworten und Fragen stellen? Welche Nutzung von KI-Systemen ist gefahrlos möglich? Wo muss man aufpassen? Was bedeutet „prompten“ und wie geht das? Wie setzt man sich mit KI-Ergebnissen auseinander? Wie behält man als Mensch die Kontrolle über das Werkzeug KI? Was bedeutet der Einsatz von KI-Systemen im Unternehmen? Wo kann die Technik helfen, wo nicht? Nach Ablauf einer Übergangsphase am 1. Februar 2025 müssen Betreiber und Anbieter von KI-Systemen sowie deren Beschäftigte diese Fragen kompetent beantworten können.

Wie das gelingen kann, ist Thema des Podcasts mit Paula Cipierre, Director of Data Ethics & Innovation bei ada Learning.

Letztes Update:11.07.24

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

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    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

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  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

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  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

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