Folge 58: Was in Unternehmen jeder über KI wissen muss

Erfahren Sie in Folge 58 des DataAgenda Podcasts, was Unternehmen über die neue KI-Verordnung, Risikobewertungen und KI-Kompetenz wissen müssen.

Die KI-Verordnung (KI-VO) ist seit August 2024 in Kraft. Nun geht es darum KI einzusetzen und die Möglichkeiten sind groß, aber es gibt auch rechtliche Anforderungen. Schon im Februar 2025 muss jeder der KI beruflich nutzt KI-Kompetenz besitzen und vermitteln.

Im Podcast hat diesmal Tim Kleikamp von One Pod Wonder Fragen gestellt, die vor allem, kleine Unternehmen bewegen. Kristin Benedikt und Prof. Dr. Rolf Schwartmann geben Antworten.

Fazit: Das meiste, was die Technik ermöglicht, ist erlaubt und man kann mit der KI-VO gut leben, wenn man weiß, worum es geht.

Letztes Update:13.08.24

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

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  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

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  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

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