Handlungsempfehlung für KI-Nutzung in Schulen

KI in der Schule

Die Bildungsministerkonferenz (KMK) hat in Berlin eine Handlungsempfehlung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Schulen verabschiedet. Ziel ist es, den konstruktiven und kritischen Umgang mit KI in schulischen Prozessen zu fördern.

Wichtige Punkte der Empfehlung sind:

  1. Einfluss von KI auf das Lernen: KI soll Lehrkräfte unterstützen und personalisierte Lernumgebungen schaffen.
  2. Prüfungskultur: Prüfungen sollen angepasst werden, um KI-Kompetenzen der Schüler fair zu bewerten.
  3. Lehrkräftefortbildung: Lehrkräfte sollen gezielt im Umgang mit KI geschult werden.
  4. Rechtlicher Rahmen: Klare Regelungen zum Datenschutz und zum Einsatz von KI sollen etabliert werden.
  5. Chancengerechtigkeit: Alle Lernenden sollen Zugang zu KI-Kompetenzen erhalten.

Die Empfehlungen stützen sich auf Vorarbeiten der KMK und wissenschaftliche Expertise.

Die vollständige Handlungsempfehlung finden Sie hier.

(Foto: เลิศลักษณ์ ทิพชัย – stock.adobe.com)

Letztes Update:13.10.24

  • Papierakten im Müll in einem Büro

    Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht

    Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte

    Mehr erfahren
  • Ortungsdienst auf dem Handy: Auf dem linken Handy ist der Schalter auf aus, auf dem rechten auf an

    Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google

    Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband

    Mehr erfahren
  • Mann trägt Sonnenbrille von Ray- Ban mit Smart Glasses

    Smart Glasses: Wer aufnimmt, ist verantwortlich

    Wer mit einer KI-Brille filmt oder fotografiert, ist datenschutzrechtlich selbst Verantwortlicher. Das stellt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in einem Prüfbericht vom 10.09.2026 zur Ray-Ban Meta AI Glasses fest. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat sich der Bewertung auf ihrer Zwischenkonferenz angeschlossen. LED reicht nicht Die Brille zeigt Aufnahmen über eine kleine LED an.

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner