Folge 62: Update KI-VO Herbst 2024

Cover Podcast Episode 62 mit Kai Zenner

Die KI-VO ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und im Februar 2025 gelten die ersten Fristen. In Brüssel kümmert sich die EU-Kommission um die Umsetzung und sie muss bald Anwendungshilfen vorlegen. Es geht um verbotene Praktiken und die Definition von KI-Systemen. Zugleich zeigen sich schon jetzt Lücken und offene Rechtsfragen, die es zu schließen und zu klären gilt. Kai Zenner, Büroleiter des Europaabgeordneten Axel Voss berichtet im Data Agenda Podcast über die Hintergründe. Er gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und gibt einen Ausblick auf anstehende Gesetzesvorhaben, etwa zur KI-Haftung.

Weitere Themen

Folge 54a DE: Die KI-VO in den Startlöchern – Konkrete Pflichten für Unternehmen und Beschäftigte
Folge 58: Was in Unternehmen jeder über KI wissen muss

Letztes Update:31.10.24

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

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  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

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  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

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