Datenschutz Awareness – Haftungsfallen vermeiden durch technische und organisatorische Maßnahmen

Datenschutz Awareness – Haftungsfallen vermeiden durch technische und organisatorische Maßnahmen

Sicherheitsmaßnahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere durch die Sensibilisierung von Mitarbeitenden für den Datenschutz, können gemäß Artikel 32 DS-GVO dazu beitragen, Datenschutzverstöße zu reduzieren: Seit Herbst letzten Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Urteilen wesentliche Grundsätze zur Verantwortlichkeit von Unternehmen im Bereich des Datenschutzes und der Haftung klargestellt. Diese Grundsätze wurden von nationalen Gerichten aufgegriffen und weiter konkretisiert.

In unserem Webinar Datenschutz Awareness – Haftungsfallen vermeiden durch technische und organisatorische Maßnahmen am 14.02. erhalten Sie einen Überblick über die daraus resultierenden Haftungsgrundlagen. Es soll Unternehmen dabei unterstützen, geeignete Maßnahmen – wie beispielsweise Schulungen zur Steigerung des Datenschutzbewusstseins – umzusetzen, um Risiken und mögliche Haftungsfälle zu minimieren.

  •             Warum Datenschutz Awareness?
  •             Fallbeispiel – aktuelle Entscheidungen, Datenschutzverstöße etc.
  •             Awareness Schulungen – Vorteile von E-Learnings
  •             Dashboard & Lernreport im LMS: Fortschrittsübersicht und Nachweise für Zertifikate

Durch Datenschutz Awareness Maßnahmen können das Datenschutzniveau von Organisationen hochgehalten werden sowie das Risiko für Bußgelder und Schadensersatz reduziert werden. Insbesondere auf die Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DS-GVO sollte ein verstärkter Fokus bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelegt werden.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz im Webinar am 14.02.2025 – die Teilnahme ist ohne Gebühr.

Testen Sie HIER schon jetzt Ihr System, damit es zum Webinar reibungslos funktioniert.

Für dieses Webinar nutzen wir den Dienst GoToWebinar.

Bildquelle: Dmytro/stock.adobe.com

Letztes Update:24.01.25

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner