E-Mails mit Personendaten: unterschätzte Haftungsfalle
Die Referenten präsentieren aktuelle Analysen, die aufzeigen, an welchen Stellen nicht mehr genutzte personenbezogene Daten sowie sensible Passwort- oder Login-Informationen in den unstrukturierten Datenquellen (zum Beispiel E-Mail) enthalten sind. Dabei erläutern sie, welche Folgen diese Verbreitung für Haftung und mögliche Strafen hat und wie dadurch das Risiko von Ransomware-Angriffen steigt.
Erfahren Sie in unserem Webinar E-Mails mit Personendaten: unterschätzte Haftungsfalle, wie Sie solche gefährlichen „Datenleichen“ automatisch aufspüren, überprüfen und entfernen können und warum manuelles Löschen keine Option ist. In einer Live-Demo der Software von Data & More sehen Sie Schritt für Schritt, wie die Erkennung personenbezogener Daten, Benachrichtigung der Dateneigentümer und das sichere Löschen oder Archivieren funktioniert – ganz ohne aufwändige IT-Projekte. Seien Sie dabei und minimieren Sie Ihre Compliance-Risiken und senken die Gefahr kostspieliger Ransomware-Angriffe.
- Wo und wie viele nicht mehr genutzte Personen- und Login-Daten oft versteckt sind
- Wie automatisiertes Aufräumen (Löschkonzept) funktioniert: Archivieren/Löschen/Ausnahmen
- Live-Demo: Praxis mit Data & More
- Wie das Bewusstsein für Haftungsrisiken geschärft wird
- Kostenloser Proof of Concept
Die Teilnehmer erleben anhand realer Unternehmensbeispiele, warum Personendaten, die keinen Zweck mehr erfüllen, ein häufig unterschätztes Haftungsrisiko darstellen und wie dieses Problem automatisch gelöst werden kann.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz im Webinar am 26.03. – die Teilnahme ist ohne Gebühr.
Testen Sie HIER schon jetzt Ihr System, damit es zum Webinar reibungslos funktioniert.
Für dieses Webinar nutzen wir den Dienst GoToWebinar.
Bildquelle: Dmytro/stock.adobe.com
Weitere Beiträge:
Unverschlüsselter Datenaustausch per E-Mail
Unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten per E-Mail: 10.000 EUR Schadensersatz
Letztes Update:03.02.25
Das könnte Sie auch interessieren
-
408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem
Mehr erfahren -
Smart Glasses: Wer aufnimmt, ist verantwortlich
Wer mit einer KI-Brille filmt oder fotografiert, ist datenschutzrechtlich selbst Verantwortlicher. Das stellt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in einem Prüfbericht vom 10.09.2026 zur Ray-Ban Meta AI Glasses fest. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat sich der Bewertung auf ihrer Zwischenkonferenz angeschlossen. LED reicht nicht Die Brille zeigt Aufnahmen über eine kleine LED an.
Mehr erfahren -
Einwilligung zugunsten von „Partnern“ ist zu unbestimmt
Eine Einwilligung in Direktwerbung durch nicht näher bezeichnete „Partner“ reicht nicht aus, damit ein Drittunternehmen die Daten für eigene Werbung nutzen darf. Das hat Generalanwalt Dean Spielmann in seinen Schlussanträgen vom 17.09.2026 in der Rechtssache C-317/25 (Groupe Canal+) vorgeschlagen. Sachverhalt Die Canal+-Gruppe hatte 2021 elektronische Werbung an rund 3,9 Millionen Personen versandt. Die Kontaktdaten stammten
Mehr erfahren

