GDD: Empfehlungen für die Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD
In einer Stellungnahme für die mit dem Thema Datenschutz befassten Arbeitskreise der Koalitionsverhandlungen weist die GDD darauf hin, dass systemische Mängel im Datenschutzrecht soweit möglich durch Regulierung in Deutschland beseitigt werden sollten. Auch eine Revision der europäischen Datenakte und der DS-GVO ist nach Auffassung der GDD mit Blick auf Harmonisierung und Praktikabilität notwendig und muss entsprechend initiiert werden.
Mit Blick auf die Ergebnisse der Sondierungen von CDU/CSU und SPD, nach denen die zum Zweck des Rückbaus von Bürokratie die Zahl der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten signifikant reduziert werden soll, weist die GDD darauf hin, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte keine Bürokratie für die unternehmerische Praxis darstellen. Im Gegenteil: Ihre Beratung der Unternehmensleitung in Fragen des Datenschutzrechts und der Europäischen Digitalakte wie der KI-Verordnung und dem Data Act führt zur Vermeidung von hohen Bußgeldern und Schadenersatzansprüchen nach der DS-GVO.
Als rechtlich vorgesehene Ansprechpartner für Kunden und Beschäftigte lassen sich über die Datenschutzbeauftragten vielfach Konflikte in Datenschutzfragen im Vorfeld ausräumen, ohne dass sich Datenschutzaufsichtsbehörden einschalten.
Die Stellungnahme der GDD lässt sich hier abrufen.
(Foto: Bernulius – stock.adobe.com)
Letztes Update:30.03.25
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem
Mehr erfahren -
Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht
Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte
Mehr erfahren -
Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband
Mehr erfahren




