Folge 76: Data Act in der Praxis – „Game Changer“ oder „Rohrkrepierer“?

Folge 76: Data Act in der Praxis – „Game Changer“ oder „Rohrkrepierer“?

Am 12.9.2025 ist der Data Act in Kraft getreten. Was bezweckt das neue Gesetz, welchen Nutzen bringt es den Anwendern und welchen Mehrwert hat die Wirtschaft von diesem neuen Rechtsrahmen? Werden Datenschätze gehoben und die Wirtschaft angekurbelt? Welche Möglichkeiten haben Nutzer, um an ihre Daten zu gelangen, und müssen Unternehmen diese herausgeben? Können sich Unternehmen dagegen wehren, und wie unterscheiden sich die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Bürgern zur Wirtschaft? Und wie stellt sich die Lage für die Unternehmen selbst dar? Das klingt kompliziert – und das ist es auch.

Im Podcast mit Dr. Axel Freiherr von dem Bussche, LL.M. (L.S.E.), CIPP/E, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Partner bei Taylor Wessing, nähern wir uns dem neuen Rechtsrahmen und geben Antworten auf die Frage: Game Changer oder Rohrkrepierer?

Letztes Update:26.09.25

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

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    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

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  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

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  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

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