Datenzugang für Forschende im Rahmen des DSA

Digital Services Act

Seit dem 29. Oktober 2025 haben Forschende die Möglichkeit, bei sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen den Zugang zu internen, nicht-öffentlichen Plattformdaten zu beantragen. Dieser Schritt dient der Erforschung systemischer Risiken im digitalen Raum und ergänzt den bereits seit Februar 2024 geltenden Zugriff auf öffentlich zugängliche Daten.
Anträge sind über das EU-weit zentral bereitgestellte „Data Access Portal“ zu stellen.

Datenschutzrechtliche Voraussetzungen

Die Bearbeitung von Daten der Nutzenden, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen können, etwa über Interaktionen, Profile oder veröffentlichte Inhalte, verlangt die sorgfältige Beachtung der DS‑GVO. Die zuständige Aufsichtsbehörde prüft im Zulassungsverfahren u. a. die Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung und die Beschreibung technischer sowie organisatorischer Maßnahmen durch Forschende. Eine entsprechende Hilfestellung bietet eine Checkliste des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI).

Checkliste für Datenschutz- und Datensicherheitsstandards

Die vom HmbBfDI veröffentlichte Checkliste legt klar dar, welche Informationen Antragstellende angeben müssen:

  • Erläuterung, ob anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten verarbeitet werden können.
  • Angaben zu den konkreten Zwecken der Datenverarbeitung mit Bezug auf Art. 40 Abs. 4 DSA.
  • Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) – z. B. Verschlüsselung, Rechte- und Rollenkonzepte, Löschkonzepte.
  • Hinweise zur etwaigen Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).

Praxisrelevanz

Für interne Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragte und Forschungsverantwortliche ergibt sich damit Folgendes:

  • Der Datenzugang nach dem DSA erfordert eine fundierte datenschutzrechtliche Prüfung bereits im Antrags- und Genehmigungsprozess.
  • Die von HmbBfDI bereitgestellte Checkliste kann als strukturierte Vorlage dienen, um Anforderungen der DS-GVO sowie der DSA-Zulassung nachzuweisen.
  • Dokumentation und Nachweis technischer sowie organisatorischer Maßnahmen gewinnen weiter an Bedeutung, und dies nicht nur im eigenen Risikomanagement, sondern auch im Kontext externer Forschungszugriffe.
  • Die frühe Einbindung von Datenschutz- und Sicherheitsverantwortlichen in Forschungsprojekte mit Plattformdaten ist essenziell, um compliancegerecht zu arbeiten.

(Foto: Ruth – stock.adobe.com)

Letztes Update:08.11.25

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