Folge 80: KI als Lernprozess – Raphaela Edelbauer erhält den GDD-Datenschutzpreis 2025

Folge 80: KI als Lernprozess – Raphaela Edelbauer erhält den GDD-Datenschutzpreis 2025

Die österreichische Autorin Raphaela Edelbauer hat 2021 ihr Buch DAVE vorgelegt. Der mit dem Österreichischen Buchpreisausgezeichnete Science-Fiction-Roman sieht die Menschheit auf dem Weg in ein kollektives künstliches Bewusstsein. In dieser Welt ist die Privatsphäre bedeutungslos geworden und der Datenschutz hat sein Schutzobjekt verloren. Der GDD-Vorstand hat Raphaela Edelbauer für diese kluge Mahnung zur Wahrung der Werte, für die die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit eintritt, zu ehren. Katharina Zweig, die GDD-Preisträgerin des Jahres 2024 sagt in ihrer Laudatio: „Raphaela Edelbauer gibt uns allen damit ein Rezept an die Hand, wie auch wir mit der sogenannten künstlichen Intelligenz umgehen sollten: Iterativ explorierend. Niemand von uns weiß genau, wie es weitergehen wird: Mit der die menschliche Einsichtskraft weit übersteigenden Menge an gesammelten Daten, mit deren Verarbeitung durch komplexe neuronale Netzwerke, mit der Anmutung von Intelligenz, wo bisher nur Korrelation und Assoziation vorherrscht, und mit der Machtkonzentration, die all dies mit sich bringt. Um zu verstehen, wie die Zukunft sein wird, sollten wir ihrem Vorschlag folgen und diese neue Welt in Theorie und Praxis wieder und wieder explorieren. Nur so können wir sie wirklich erfassen – und auf dieser Grundlage die Zukunft gestalten, anstatt sie nur zu erdulden.“ Im Podcast spreche ich mit ihr über das Buch, künstliche Intelligenz und Datenschutz.

Wir bitten die teilweise schlechte Tonqualität zu entschuldigen.

Weitere Themen

Folge 78: Mehr als Datenschutzaufsicht – Die Rolle der Bundesnetzagentur im KI- und Datenrecht

Folge 77: KI in der Justiz

Letztes Update:14.11.25

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

    Mehr erfahren
  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

    Mehr erfahren
  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner