Datenschutz bei Praxisübergaben – Leitlinien für Heilberufler
Der Praxistipp Nr. 12 „Praxisübergabe“ der Reihe Mit Sicherheit gut behandelt richtet sich an Verantwortliche in Arzt- und Psychotherapiepraxen und behandelt die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Beendigung einer beruflichen Tätigkeit und der Übertragung einer Praxis. Ziel ist es, die sensible Verarbeitung und Aufbewahrung personenbezogener Gesundheitsdaten auch im Übergabeprozess rechtskonform zu gestalten.
Grundsatz: Sicherer Umgang mit Patientenakten
Bei der Veräußerung oder Übergabe einer Praxis stehen in der Regel Behandlungsakten und andere patientenbezogene Unterlagen im Zentrum. Diese sind äußerst schützenswert, da sie sowohl besondere personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO als auch berufsrechtlich besonders sensibel sind. Der bisherige Inhaber muss sicherstellen, dass die Datenschutz- und Schweigepflichten beim Datenübergang gewahrt bleiben.
Optionen für die Aktenübergabe
Die Handreichung unterscheidet im Wesentlichen zwei datenschutzrechtlich relevante Modelle zur Praxisübergabe:
- Einwilligung der Betroffenen:
Wenn Patientinnen und Patienten rechtzeitig informiert werden, können sie ihre informierte Einwilligung zur Übertragung ihrer Behandlungsunterlagen an den Erwerber erteilen. Dabei ist eine transparente Erläuterung der Gründe und Auswirkungen sowie eine dokumentierte Einwilligung empfehlenswert. - Verwahrungsvertrag („Zwei-Schrank-Modell“):
Liegt keine wirksame Einwilligung vor, kann die Übernahme und Aufbewahrung der Akten durch den Erwerber nur über einen Verwahrungsvertrag erfolgen. Das sogenannte Zwei-Schrank-Modell stellt sicher, dass der Erwerber erst mit individueller Zustimmung auf einzelne Akten zugreifen darf. Bis dahin verbleibt die Verantwortung für Rechtmäßigkeit der Speicherung, Betroffenenrechte und Löschfristen beim bisherigen Inhaber.
Informationspflichten nach DSGVO
Unabhängig vom gewählten Modell ist eine rechtzeitige, transparente Information der Betroffenen über die geplante Datenverarbeitung unabdingbar. Dies umfasst insbesondere die Informationspflichten gemäß Art. 13 ff. DSGVO, damit Patientinnen und Patienten über Zwecke, Rechtsgrundlagen und etwaige Übertragungen ihrer Daten aufgeklärt werden.
Es wird zurecht zudem auf einschlägige berufs- und datenschutzrechtliche Grundlagen hingewiesen, wie etwa den Schutz vertraulicher Informationen nach § 203 StGB, berufsrechtliche Schweigepflichten sowie zivilrechtliche Aspekte von Verwahrungsverträgen nach § 688 BGB.
(Foto: Sky view – stock.adobe.com)
Letztes Update:03.01.26
Das könnte Sie auch interessieren
-
Gutachten: Datenschutz‑Defizite bei PayPal
Ein aktuelles Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise kritisiert die DS-GVO‑Praxis von PayPal. Demnach erhebt und verarbeitet der Zahlungsdienstleister weit über die reine Zahlungsabwicklung hinausgehende Daten – darunter Transaktions-, Identifikations-, Geräte- und abgeleitete Profildaten – auch für Werbe- und Marketingzwecke. Sensible Daten werden teilweise ohne hinreichende Schutzmaßnahmen verarbeitet. Zentrale Schwachstellen betreffen Transparenz und Einwilligung: Nutzer werden unzureichend
Mehr erfahren -
BSI‑Analyse: Sicherheitslage bei Passwortmanagern
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Rahmen einer IT‑Sicherheitsanalyse auf dem digitalen Verbrauchermarkt die Sicherheitsaspekte gängiger Passwortmanager untersucht. Der Bericht basiert auf einer Bewertung von zehn verbreiteten Produkten verschiedener Typen (inkl. browserbasierter Lösungen, Apps und Open‑Source‑Varianten). Ziel ist es, Chancen und Risiken dieser zentralen Tools zur Passwortverwaltung praxisnah aufzuzeigen. Wesentliche Befunde
Mehr erfahren -
BSI-Bewertung zur Sicherheit von E-Mail-Programmen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat jüngst im Rahmen seines Digitalen Verbraucherschutz-Berichts (DVS) eine Untersuchung zur Sicherheit gängiger E-Mail-Programme veröffentlicht. Der Report beleuchtet, inwiefern etablierte Clients und Softwarelösungen zentrale Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Verschlüsselung, Authentifizierung und Schadsoftware-Abwehr. Kernpunkte der Analyse Ergebnisse und Einordnung Die vorläufige Bewertung des BSI
Mehr erfahren

