LLM-gestützte Chatbots in der öffentlichen Verwaltung
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat mit „AI in a Nutshell 3“ eine praxisorientierte Kurzinformation zum datenschutzkonformen Einsatz von LLM-gestützten Chatbots in bayerischen Behörden veröffentlicht. Das Dokument strukturiert die relevanten Anforderungen entlang der drei Phasen Beschaffung, Implementierung und Nutzung.
Beschaffung: Vorabprüfung als Pflichtprogramm
Bereits im Vorfeld der Beschaffung ist umfassend zu klären, ob und in welchem Umfang eine Verarbeitung personenbezogener Daten überhaupt erforderlich ist. Dabei sind grundlegende Architekturentscheidungen zu treffen: offenes oder abgeschottetes System, Anbindung eines RAG-Subsystems, Nutzung eines vortrainierten Modells oder cloudbasierter Infrastruktur. Daneben ist frühzeitig zu prüfen, ob Auftragsverarbeitungsvereinbarungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO abzuschließen sind.
Implementierung: Dokumentation, Transparenz und technische Absicherung
Beim Einsatz extern vortrainierter Chatbots ist eine angemessene Bewertung der Datenschutzkonformität des Systems vorzunehmen und sind gegebenenfalls risikomindernde Maßnahmen zu ergreifen. Pflichtdokumente sind Datenschutz-Folgenabschätzung und Verarbeitungsverzeichnis. Gegenüber externen Nutzern ist zudem die Transparenzpflicht aus Art. 50 Abs. 1 KI-VO zu beachten: Personen müssen darüber informiert werden, dass sie mit einer Maschine interagieren.
Auf technischer Ebene empfiehlt der BayLfD die Minimierung unzulässiger Dateneingaben, die Deaktivierung des Nachtrainings mit Eingabedaten sowie die Deaktivierung der Chat-Historie. Bei behördeninterner Nutzung sollten zusätzlich Funktionsaccounts und Schnittstellen zur Datenminimierung eingesetzt sowie Dienstanweisungen und Beschäftigtenschulungen implementiert werden.
Nutzung: Laufende Kontrolle und Ausgabenprüfung
Im Betrieb sind die Datenschutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Chatbot-Ausgaben sind insbesondere hinsichtlich Diskriminierungsfreiheit, Richtigkeit, Vollständigkeit sowie etwaigem Personenbezug und der zugehörigen Rechtsgrundlage zu kontrollieren.
Das Dokument ergänzt die bereits im März 2026 veröffentlichte umfassende Orientierungshilfe des BayLfD zu KI-Projekten in der bayerischen Verwaltung und bietet Datenschutzverantwortlichen eine kompakte Checkliste für alle Projektphasen.
(Foto: Anusa – stock.adobe.com)
Letztes Update:28.05.26
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