Neuer BfDI: Bundestag wählt Prof. Dr. Moritz Hennemann
Der Deutsche Bundestag hat Prof. Dr. Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gewählt. Er wurde von der Unionsfraktion vorgeschlagen und erhielt 391 Ja-Stimmen bei 122 Nein-Stimmen und 77 Enthaltungen. Vor seiner Ernennung muss ihn noch der Bundespräsident offiziell berufen; das Bundesdatenschutzgesetz schreibt hierfür umfassende Qualifikationen im Datenschutzrecht sowie die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst vor.
Nachfolge und Übergang
Hennemann folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die im März 2026 aus gesundheitlichen Gründen ihren Rücktritt angekündigt hatte – mit dem ausdrücklichen Hinweis, das Amt dürfe angesichts seiner Bedeutung auch nicht für kurze Zeit unbesetzt bleiben. Specht-Riemenschneider wird die Amtsgeschäfte noch bis zum 30. September 2026 weiterführen, um einen geordneten Übergang zu gewährleisten. Sie begrüßte die Wahl ihres Nachfolgers ausdrücklich und würdigte ihn als klugen und engagierten Kollegen.
Profil und fachliche Ausrichtung
Hennemann ist seit 2023 Professor für Zivilrecht, Informationsrecht, Medienrecht und Internetrecht an der Universität Freiburg. Sein wissenschaftliches Werk umfasst neben zahlreichen Beiträgen zur DS-GVO auch Analysen zu Datennutzungsgesetzen wie dem Data Act und dem Data Governance Act. Er gilt als Vertreter eines wirtschafts- und innovationsorientierten Datenschutzverständnisses, das Daten verstärkt als ökonomisches Gut begreift: eine Haltung, die er mit seiner Vorgängerin unter dem Begriff „Datenrealpolitik“ teilt.
Die Reaktionen aus der Digitalwirtschaft fallen erwartungsgemäß positiv aus. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst erhofft sich eine zeitgemäße und innovationsfördernde Interpretation des Datenschutzes und mahnt, insbesondere mit Blick auf Künstliche Intelligenz dränge die Zeit, da die USA und China ihren Vorsprung weiter ausbauten.
Kritische Stimmen
Nicht unumstritten ist Hennemanns Kandidatur in der Zivilgesellschaft. Expertise zum Thema Informationsfreiheit, das neben dem Datenschutz zum Kernaufgabenfeld des BfDI gehört, hat der Jurist bislang nicht vorzuweisen. Zudem hatte er Ende 2025 das sogenannte Digital-Omnibus-Gesetzespaket der EU begrüßt, das von Datenschutzbehörden und Zivilgesellschaft als Einschränkung der KI-Verordnung und der DS-GVO kritisiert wird. Ein transparentes Ausschreibungsverfahren für die Nachbesetzung fand nicht statt.
Letztes Update:26.06.26
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