Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit
Was Digitalrechte und Medizinforschung verbindet
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche.
Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12), die Gefahren durch AI Companions (HE 46), Anreize für eine vertrauenswürdige europäische Plattform- und Dateninfrastruktur (HE 50) sowie die Entwicklung kindgerechter KI im Sinne der digitalen Souveränität der EU (HE 48). Letztere soll und kann in KI-Reallaboren nach Art. 57 bis 59 KI-VO entwickelt werden.
Dies gilt auch für KI, die für die Medizin entwickelt werden soll. Prof. Dr. Dr. Felix Sahm, Direktor der Neuropathologie am Universitätsklinikum Heidelberg, berichtet über das Forschungsprojekt EuCanAI, in dem im Sinne der digitalen Souveränität der EU ein KI-Agent zur Verbesserung der Diagnostik und Behandlung von Hirntumoren entwickelt werden soll. Warum die Gesundheitsforschung dafür auf KI-Reallabore angewiesen ist, erläutert Lucia Burkhardt, Datenschutzjuristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln.
Weitere Themen
Folge 90: KI Omnibus Update März 2026 reloaded: Reallabore Spezial
Über Leben mit KI
Letztes Update:06.07.26
Das könnte Sie auch interessieren
-
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren -
Datenschutzverstoß beim Online-Recruiting
Informationspflicht bei Datenerhebung aus Drittquellen Werden personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben, sondern aus Drittquellen wie öffentlich einsehbaren Profilen, greift die strengere Informationspflicht des Art. 14 DS-GVO statt der milderen Regelung des Art. 13 DS-GVO. Verantwortliche müssen der betroffenen Person dann von sich aus mitteilen, woher die Daten stammen, zu welchem Zweck
Mehr erfahren -
Ransomware-Angriff: Mangelhafte Datensicherung führt zu Totalverlust
Der aktuelle Tätigkeitsbericht 2025 der Landesbeauftragten für den Datenschutz Brandenburg (LDA) dokumentiert einen abgeschlossenen Fall (S. 47), der die Grenzen rein formaler Backup-Konzepte verdeutlicht: Eine Arztpraxis meldete der Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DS-GVO eine Datenschutzverletzung infolge eines Ransomware-Angriffs. Betroffen waren rund 75 Gigabyte medizinischer und administrativer Daten von über 8.000 Patientinnen und Patienten. Ein Datenabfluss
Mehr erfahren

