KI-Videoüberwachung in Schwimmbädern auf dem Prüfstand

Hotelpoolbereich mit Videoüberwachung

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) prüft den Einsatz KI-gestützter Videoüberwachung in zehn Hallen- und Freibädern. Solche Systeme sollen die Badeaufsicht unterstützen, indem sie Personen in einer Notlage an ihren Bewegungsmustern erkennen.

Die Betreiber wurden unter anderem gefragt,

  • welche Funktionen die eingesetzten KI-Systeme haben,
  • ob Live-Bilder, vektorisierte Körperumrisse oder Bewegungsmuster verarbeitet werden,
  • welche Bereiche zu welchen Zeiten überwacht werden,
  • welche technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen sind und
  • ob Daten in Drittländer übermittelt werden.

Die Ergebnisse sollen bis Ende 2026 vorliegen. LfD Denis Lehmkemper sieht in den Systemen eine sinnvolle Ergänzung zur Badeaufsicht, betont aber: Die Videoüberwachung von Badegästen „ist allerdings ein sensibler Bereich – darauf haben Betreiber besonders zu achten. “Praxishinweis: Bäderbetreiber, auch außerhalb Niedersachsens, können den Fragenkatalog als Checkliste nutzen. Dazu gehören eine dokumentierte Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DS-GVO), die Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist (Art. 35 DS-GVO), datensparsame Verarbeitung, etwa über Körperumrisse statt Klarbildern, sowie geprüfte Anbieterverträge und mögliche Drittlandtransfers.

(Foto: spyrakot – stock.adobe.com)

Letztes Update:26.10.26

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

    Mehr erfahren
  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

    Mehr erfahren
  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner