KI-Videoüberwachung in Schwimmbädern auf dem Prüfstand
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) prüft den Einsatz KI-gestützter Videoüberwachung in zehn Hallen- und Freibädern. Solche Systeme sollen die Badeaufsicht unterstützen, indem sie Personen in einer Notlage an ihren Bewegungsmustern erkennen.
Die Betreiber wurden unter anderem gefragt,
- welche Funktionen die eingesetzten KI-Systeme haben,
- ob Live-Bilder, vektorisierte Körperumrisse oder Bewegungsmuster verarbeitet werden,
- welche Bereiche zu welchen Zeiten überwacht werden,
- welche technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen sind und
- ob Daten in Drittländer übermittelt werden.
Die Ergebnisse sollen bis Ende 2026 vorliegen. LfD Denis Lehmkemper sieht in den Systemen eine sinnvolle Ergänzung zur Badeaufsicht, betont aber: Die Videoüberwachung von Badegästen „ist allerdings ein sensibler Bereich – darauf haben Betreiber besonders zu achten. “Praxishinweis: Bäderbetreiber, auch außerhalb Niedersachsens, können den Fragenkatalog als Checkliste nutzen. Dazu gehören eine dokumentierte Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DS-GVO), die Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist (Art. 35 DS-GVO), datensparsame Verarbeitung, etwa über Körperumrisse statt Klarbildern, sowie geprüfte Anbieterverträge und mögliche Drittlandtransfers.
(Foto: spyrakot – stock.adobe.com)
Letztes Update:26.10.26
Das könnte Sie auch interessieren
-
Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft
Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht
Mehr erfahren -
Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen
Mehr erfahren -
Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring
Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte
Mehr erfahren

