Neuer BfDI Moritz Hennemann stellt Schwerpunkte vor

Moritz Hennemann

Moritz Hennemann ist seit dem 01.10.2026 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Er folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen zurückgezogen hat. Der 41-jährige Rechtswissenschaftler hatte zuletzt in Freiburg den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Informationsrecht inne und ist seit 2025 Richter am OLG Karlsruhe. Beide Ämter ruhen während seiner Amtszeit.

Am 06.10.2026 hat Hennemann in der Bundespressekonferenz drei Schwerpunkte genannt:

  • eine datenschutzkonforme Staatsmodernisierung,
  • die digitale Souveränität Deutschlands und der EU,
  • eine frühzeitige datenschutzrechtliche Bewertung technologischer Sprünge, insbesondere bei KI.

Sein Ansatz: „Nicht nur sagen, was nicht geht, sondern vor allem, was geht und wie es geht.“ Hennemann setzt auf lösungsorientierte Beratung von Behörden, Unternehmen und Gesetzgeber, gerade bei den laufenden Reformen auf europäischer und nationaler Ebene. Zugleich will er enger mit anderen Aufsichts- und Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um das Recht wirksamer durchzusetzen. Bei den Plänen zur Reform der Informationsfreiheit warnt er vor pauschalen Einschränkungen.

Praxishinweis: Die Betonung von Beratung und frühzeitiger Einordnung dürfte vor allem Stellen unter Bundesaufsicht zugutekommen, also Bundesbehörden sowie Telekommunikations- und Postdiensteanbieter. Sie sollten bei KI- und Digitalisierungsprojekten den frühen Austausch mit dem BfDI suchen.

(Foto: BPA, Steffen Kugler)

Letztes Update:26.10.26

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

    Mehr erfahren
  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

    Mehr erfahren
  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner