Datenschutzkonferenz: Risikobestimmung nach DS-GVO

Die Datenschutzkonferenz ist der Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die 95. Konferenz fand am 25. und 26. April in Düsseldorf statt. Der jährlich wechselnde Vorsitz richtet die Sitzungen der Datenschutzkonferenz aus und vertritt die Konferenz nach außen. Im Rahmen der Konferenz sind einige Kurzpapiere ausgearbeitet worden. Darunter auch das Kurzpapier Nr. 18  „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“

Der Begriff „Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ ist in der Datenschutz-Grundverordnung zentral. Die Verordnung stellt den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen in den Mittelpunkt. Der Begriff ist zudem wesentlich für die Frage, wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung und eine Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde durchzuführen ist.

Ziel ist es, das Risiko im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung zu definieren

Ziel des verabschiedeten Kurzpapieres ist es, das Risiko im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung zu definieren und aufzuzeigen, wie Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bestimmt und in Bezug auf ihre Rechtsfolgen bewertet werden können.  Die Eindämmung von Risiken durch Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen ist nicht Gegenstand des Papiers.

Das Kurzpapier ist hier abrufbar.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Letztes Update:22.06.18

  • Datenschutz Entbürokratisierung

    Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts

    Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO

    Mehr erfahren
  • Online Recruiting Datenschutzhinweis Transparenz

    Datenschutzverstoß beim Online-Recruiting

    Informationspflicht bei Datenerhebung aus Drittquellen Werden personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben, sondern aus Drittquellen wie öffentlich einsehbaren Profilen, greift die strengere Informationspflicht des Art. 14 DS-GVO statt der milderen Regelung des Art. 13 DS-GVO. Verantwortliche müssen der betroffenen Person dann von sich aus mitteilen, woher die Daten stammen, zu welchem Zweck

    Mehr erfahren
  • Backup Strategie Ransomware

    Ransomware-Angriff: Mangelhafte Datensicherung führt zu Totalverlust

    Der aktuelle Tätigkeitsbericht 2025 der Landesbeauftragten für den Datenschutz Brandenburg (LDA) dokumentiert einen abgeschlossenen Fall (S. 47), der die Grenzen rein formaler Backup-Konzepte verdeutlicht: Eine Arztpraxis meldete der Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DS-GVO eine Datenschutzverletzung infolge eines Ransomware-Angriffs. Betroffen waren rund 75 Gigabyte medizinischer und administrativer Daten von über 8.000 Patientinnen und Patienten. Ein Datenabfluss

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner