Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste

Mindeststandard Cloud-Dienstleister

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste veröffentlicht.  Der nun durch das BSI auf der gesetzlichen Grundlage von § 8 Abs. 1 BSIG veröffentlichte Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste sorgt dafür, dass Entscheidungen im Vorfeld einer Mitnutzung externer Cloud-Dienste einen transparenten Ablauf haben und dadurch ein definiertes Mindestsicherheitsniveau erreicht wird.

Ein weiteres Signal zum Thema Sicherheitsanforderungen auf dem Cloud-Markt

Gleichzeitig veröffentlicht das BSI umfangreiche Umsetzungshinweise, durch die IT-Verantwortliche, IT-Sicherheitsbeauftragte und IT-Betriebspersonal konkrete Informationen zur korrekten Interpretation und Umsetzung erhalten. Mit der Veröffentlichung setzt das BSI ein weiteres Signal zum Thema Sicherheitsanforderungen auf dem Cloud-Markt. Die im Mindeststandard enthaltenen Anforderungen können auch Behörden der Länder und Kommunen sowie Unternehmen als Leitfaden für die eigene Inanspruchnahme von Cloud-Angeboten dienen.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Letztes Update:11.07.18

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