Leitfaden macht DS-GVO für Vereine überschaubar
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern und die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern haben in Zusammenarbeit einen Leitfaden für Vereine, „Datenschutz – Orientierungshilfe für Vereine in Mecklenburg-Vorpommern“, veröffentlicht.
Der Text dieses Leitfadens basiert zu großen Teilen auf der Orientierungshilfe „Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)“ und dem „Praxisratgeber Datenschutz im Verein nach der DS-GVO“ des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Erklärtes Ziel des Leitfadens ist es die seit Wirksam Werden der DS-GVO entstandene Verunsicherung, insbesondere bei kleinen Vereinen zu reduzieren. Der Leitfaden soll Hilfestellung bieten bei den Fragen, welche Neuerungen anstehen bzw. welche Neuerungen an sie gestellt werden. Darüber hinaus bietet der Leitfaden aber auch eine Anleitung wie die Anforderungen konkret umgesetzt werden können. Muster und Checklisten runden den Leitfaden ab.
„DS-GVO light“ und „DS-GVO Vertiefung“
Der Leitfaden ist in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil: „DS-GVO light“ gibt es einen Praxisratgeber für die schnelle Orientierung mit häufig gestellten Fragen, einer Checkliste sowie Mustern und Formulierungshilfen. Der zweite Teil „DS-GVO Vertiefung“ enthält eine ausführliche Orientierungshilfe zu Einzelfragen.
Der Leitfaden steht ab heute auf den Homepages des Landesdatenschutzes und der Ehrenamtsstiftung zum kostenlosen Download zur Verfügung. Mit Unterstützung des Landtages wird die Orientierungshilfe demnächst auch in gedruckter Form zur Verfügung stehen.
Letztes Update:13.11.18
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