LfDI Baden-Württemberg veröffentlicht Ratgeber zum DSB
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg haben einen neuen Praxisratgeber „Die/der Beauftragte für den Datenschutz“ zum DSB veröffentlicht. Der Praxisratgeber stellt eine zusammenfassende Information über das Thema Datenschutzbeauftragter nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und nach dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar. Er soll die Umsetzung der neuen Regelungen erleichtern und Hilfestellung bieten.
Mehrere Schwerpunkte
Der Praxisratgeber besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil beschäftigt beleuchtet schwerpunktmäßig die Frage in welchen Fällen ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss und bietet damit einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Benennung eines betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten. Im zweiten Teil des Ratgebers werden die persönlichen Voraussetzungen, die Durchführung der Benennung , Stellung und Aufgaben sowie Beendigung der Benennung näher dargestellt.
Der Praxisratgeber soll regelmäßig einer Evaluierung und Aktualisierung unterzogen werden, um neue Entwicklungen und Erkenntnisse (v.a. durch den Europäischen Datenschutzausschuss, durch Beschlüsse der Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden sowie durch einschlägige Rechtsprechung) einbeziehen zu können.
Letztes Update:14.12.18
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren

