An die DS-GVO angepasste Standardvertragsklauseln
Frage des GDD-Erfa-Kreises Würzburg zu Standardvertragsklauseln:
Wird es eine auf die DS-GVO angepasste Variante der EU-Standardvertragsklauseln geben?
Antwort BayLDA:
Die zuletzt vernommenen Signale der Europäischen Kommission waren diesbezüglich nicht ganz klar. Zunächst sah es so aus, als würde die Kommission wohl in absehbarer Zeit zwar eine gewisse Anpassung der Standardvertragsklauseln an die DS-GVO planen, allerdings scheint sich dies derzeit zu verzögern. Wohl eher nicht damit zu rechnen ist, dass die Kommission in absehbarer Zeit den Standardvertrag für Übermittlungen an Auftragsverarbeiter um die Anforderungen an einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO ergänzt.
Mithin muss in solchen Fällen derzeit außer dem Standardvertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Kommissionsbeschluss 2010/87/EU immer noch ein zusätzlicher Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO abgeschlossen werden. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die bisher existierenden Standardvertragsklauseln gemäß der ausdrücklichen Regelung in Art. 46 Abs. 5 DS-GVO auch unter der DS-GVO fortgelten. Insofern müssen Unternehmen also nicht befürchten, dass die „alten“ Vertragstexte unzureichend wären.
Letztes Update:25.01.19
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