Forschungsbericht: Sanktionen der DS-GVO
Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Zu den neues Veröffentlichungen des Verbunds gehört ein Forschungsbericht zum Thema Sanktionen mit dem Titel „Das Sanktionsregime der Datenschutz- Grundverordnung – Auswirkungen auf Unternehmen und Datenschutzaufsichtsbehörden„.
Erfüllung der Aufsichtspflicht nur mit guten Ressourcen möglich
Die Forscherinnen und Forscher kommen darin zum Schluss, dass Aufsichtsbehörden ihrer Aufgabe nur dann effektiv nachkommen können, wenn diese hinreichend mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden, um bei Datenschutzverstößen „abschreckende“ Maßnahmen zu ergreifen und Bußgelder auch vor Gericht durchzusetzen. Insbesondere sei es erforderlich, die Aufsichtsbehörden im Bereich der Rechtsdurchsetzung ausreichend auszustatten. Zusätzlich könnte erwogen werden, verhängte Geldbußen nicht wie bisher in den Haushalt der Bundesländer, sondern unbeschränkt und ohne Bedingungen direkt in den Haushalt der Aufsichtsbehörden fließen zu lassen. Der Forschungsbericht beschäftigt sich auch mit den übrigen Abhilfebefugnissen der Aufsichtsbehörden und arbeitet die Auswirkungen der Sanktion auf die Datenschutzpraxis aus.
Die Autoren weisen daraufhin, dass die Ausarbeitung nur ein grobes und vorläufiges Bild vom Sanktionsregime im Datenschutz zeigen kann, da es sich zunächst um eine erste Momentaufnahme in dem frühen Stadium nach Wirksamwerden der DS-GVO handelt.
Letztes Update:23.04.19
Das könnte Sie auch interessieren
-
Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft
Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht
Mehr erfahren -
Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen
Mehr erfahren -
Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring
Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte
Mehr erfahren

