VS-NfD Dokumente dürfen mit Gpg4win verschlüsselt werden
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik teilt mit, dass Behörden ab sofort auch mit der Geheimhaltungsstufe VS-NfD eingestufte vertrauliche Inhalte unter Verwendung des OpenPGP Standards verschlüsseln und austauschen dürfen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat dazu erstmalig die Software Gpg4win für MicrosoftWindows und eine Konfiguration von GnuPG für das unter Linux nutzbare E-Mail-Programm KMail zur Übertragung von Verschlussachen der Einstufung „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ zugelassen.
„Durch die Zulassung des OpenPGP-Standards geben wir Behörden ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie auch eingestufte Inhalte vertraulich austauschen können und unterstützen damit als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde das Vorhaben der Bundesregierung, Deutschland zum ‚Verschlüsselungsstandort Nr. 1′ zu machen. Diesem Ziel sind wir wieder ein Stück näher gekommen“, so BSI-Präsident Arne Schönbohm.
Standardverfahren OpenPGP und S/MIME
Unter Windows lassen sich mit Gpg4win einerseits über den Windows Explorer Dateien, sowie andererseits über das enthaltende Outlook Add-in E-Mails für die vertrauliche Kommunikation verschlüsseln und signieren. Zur Auswahl stehen dabei die Standardverfahren OpenPGP und S/MIME. Die Implementation ist vollständig im Quelltext als Open Source Software verfügbar.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(Bild von Gerd Altmann auf Pixabay )
Letztes Update:07.05.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren




