DSK veröffentlicht Beschluss zum Thema Asset-Deal

Im Nachgang der 97. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder wurde ein Beschluss zum Thema Asset-Deal gefasst und einen Katalog von Fallgruppen zusammengestellt.

„Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat sich auf einen Katalog von Fallgruppen verständigt, die im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f i.V.m. Abs. 4 DS-GVO bei einem Asset Deal zu berücksichtigen sind.

Das Papier beschäftigt sich mit folgenden Fallgruppen:

1. Kundendaten bei laufenden Verträgen

2. Bestandskunden ohne laufende Verträge und letzter Vertragsbeziehung älter als 3 Jahre

3. Daten von Kundinnen und Kunden bei fortgeschrittener Vertragsanbahnung; Bestandskundinnen und -kunden ohne laufende Verträge und letzter Vertragsbeziehung jünger als 3 Jahre

4. Kundendaten im Falle offener Forderungen

5. Kundendaten besonderer Kategorie nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO

Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

(Bild von rawpixel auf Pixabay)

Letztes Update:04.07.19

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