Verschlüsselungstrojaner im Krankenhaus
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz nimmt einen aktuellen Sicherheitsvorfall im Krankenhaus zum Anlass, um darauf hinzuweisen, wie verwundbar Krankenhäuser mit der zunehmenden Digitalisierung ihrer Abläufe werden und welchen Risiken ihre IT-Strukturen und Behandlungsprozesse dabei ausgesetzt sind.
Eine Reihe von Einrichtungen der DRK Trägergesellschaft Südwest wurde jüngst Opfer eines Befalls mit Schadsoftware. Die durch diese erfolgte Verschlüsselung von Daten im IT-Verbund der Trägergesellschaft hatte zu weitreichenden Beeinträchtigungen des Krankenhausbetriebs geführt. Entsprechend der Verpflichtung aus Art. 33 der EU Datenschutz-Grundverordnung hat die Trägergesellschaft die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) als zuständige Aufsichtsbehörde angezeigt.
„IT-Strukturen und Patientendaten müssen über einen angemessenen Schutz verfügen.“
„IT-Strukturen und Patientendaten müssen daher über eine ausreichende Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Attacken und einen angemessenen Schutz verfügen. Andernfalls drohen Schäden für die Gesundheit und den Datenschutz von Patientinnen und Patienten und wirtschaftliche Schäden“, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Kugelmann.
Der LfDI Rheinlad-Pfalz weist darauf hin, dass auch Einrichtungen unterhalb der KRITIS-Schwelle geeignete Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik vorsehen müssen, um personenbezogene Daten zu schützen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Letztes Update:23.07.19
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