Aufsichtsbehörden entwickeln Konzept zur Bußgeldzumessung

Geldbuße

Bekannt gewordene Datenschutzverstöße und der Umgang der Aufsichtsbehörden mit diesen, insbesondere verhängte Bußgelder und die Höhe der Bußgelder sind Themen, die die Diskussion um die DS-GVO seit Anbeginn prägen.

Auf der Seite www.enforcementtracker.com kann der interessierte Leser einen Überblick über die (bekannten) Bußgelder und Sanktionen erhalten, die die europäischen Datenschutzbehörden bislang verhängt haben.

Deutsche Aufsichtsbehörden stehen mit dem Instrument der Sanktionierung von Datenschutz-Vergehen nach eigenen Worten „noch ganz am Anfang“, zumindest was die Ausschöpfung der Höhe möglicher Bußgelder angeht.

Der Markt (Datenschutz-Berater und Unternehmen) bereitet sich darauf vor, dass sich die Höhe der Bußgelder bald auf einem europäisch höheren Niveau einpendeln könnte. Die Einschläge dazu scheinen auch auf deutschem Boden näher zu kommen.

DSK erarbeitet Konzept zur  Bußgeldzumessung

Die aktuelle Diskussion um dieses Thema wird insbesondere genährt durch ein „neues Bußgeldmodell“, welches die Aufsichtsbehörden aktuell testen sollen“. Auch die DSK selbst informiert in einem aktuellen Papier, dass sie gegenwärtig ein Konzept zur  Bußgeldzumessung bei Verstößen gegen die DS-GVO erarbeitet, mit dem Ziel eine systematische, transparente und  nachvollziehbare Bußgeldzumessung zu gewährleisten.

Weitere Details nennen die Aufsichtsbehörden derzeit nicht. Auch die  Anfrage eines auf Datenschutz spezialisierten Anwalts auf Informationszugang bzgl. des neuen Bußgeldkonzepts  wurde vom LfDI  Rheinland-Pfalz abgelehnt.

Die DSK will das Bußgeldkonzept auf ihrer nächsten Konferenz im November weiter beraten. Dort wollen die Behörden dann auch über eine Veröffentlichung des Bußgeldkonzepts  entscheiden.

Bis es demnächst also ggf. transparenter und einheitlicher wird, können sich Verantwortliche zumindest auf einen Grundsatz verlassen: Nach Art. 83 Abs .1 DS-GVO müssen die von den Behörden verhängten Bußgelder „wirksam, abschreckend und verhältnismäßig“ sein.

(Bild von Bruno Glätsch auf Pixabay)

Letztes Update:22.09.19

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