Neues DataAgenda-Arbeitspapier: Welche Folgen hat der Brexit für den Datenschutz?

Unabhängig davon, wann der Brexit nun tatsächlich kommt – der Brexit macht das Vereinigte Königreich (UK) zum „unsicheren Drittstaat“ in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Wie die Datenverarbeitung nach dem Brexit aussehen kann, zeigt ein neues DataAgenda-Arbeitspapier auf.
Verschiedene Austrittsszenarien und Praktische Hinweise
Das neue Arbeitspapier zeigt den Umgang und die Anforderungen mit verschiedenen Austrittsszenarien auf. Dazu befasst es sich mit dem Datenschutzniveau im Vereinigten Königreich ohne Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und stellt hilfreiche Übermittlungstatbestände vor, welche die Praxis zur Fortführung von Datenübermittlungen nach UK gut gebrauchen kann.
Letztes Update:10.10.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Webinar Verarbeitungsverzeichnis softwaregestützt erstellen, dokumentieren, pflegen und archivieren
Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager
Mehr erfahren -
BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit
Mehr erfahren -
Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?
Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
Mehr erfahren