Neues DataAgenda-Arbeitspapier: Welche Folgen hat der Brexit für den Datenschutz?
Unabhängig davon, wann der Brexit nun tatsächlich kommt – der Brexit macht das Vereinigte Königreich (UK) zum „unsicheren Drittstaat“ in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Wie die Datenverarbeitung nach dem Brexit aussehen kann, zeigt ein neues DataAgenda-Arbeitspapier auf.
Verschiedene Austrittsszenarien und Praktische Hinweise
Das neue Arbeitspapier zeigt den Umgang und die Anforderungen mit verschiedenen Austrittsszenarien auf. Dazu befasst es sich mit dem Datenschutzniveau im Vereinigten Königreich ohne Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und stellt hilfreiche Übermittlungstatbestände vor, welche die Praxis zur Fortführung von Datenübermittlungen nach UK gut gebrauchen kann.
Letztes Update:10.10.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren



