Einheitliche Schutz-Standards für Whistleblower
Die EU-Kommission hat einen weiteren Schritt im Hinblick auf den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) getan.
Neue EU-Regeln sollen Whistleblowern, künftig EU-weit einheitliche Standards für ihren Schutz garantieren. Die jüngst von den Mitgliedstaaten beschlossenen Vorschriften verpflichten öffentliche und private Organisationen als auch Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten, so dass Hinweisgeber Verstöße gegen das EU-Recht möglichst gefahrlos melden können. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Die neuen Regeln decken ein breites Spektrum an EU-Rechtsbereichen ab, unter anderem die die öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produkt- und Verkehrssicherheit, nukleare Sicherheit, die öffentliche Gesundheit sowie den Verbraucher- und Datenschutz.
Die neuen Vorschriften umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:
– Einrichtung von Meldekanälen innerhalb von Unternehmen und Verwaltungen
– Hierarchie der Meldekanäle
– Zahlreiche Profile, die durch die neuen Vorschriften geschützt werden
– Ein breiter Anwendungsbereich
– Unterstützung und Schutzvorkehrungen für Hinweisgeber
– Rückmeldepflichten für Behörden und Unternehmen
Eine FAQ-Sammlung zum Schutz von Hinweisgebern pflegt die Kommission unter folgender URL:
https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-3442_de.htm
Europäische Kommission
( Bild von Dimitris Vetsikas auf Pixabay )
Letztes Update:15.10.19
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