Dritte Überprüfung (2019) des EU-US Privacy Shields
Seit dem 1. August 2016 dient das EU-US-Privacy Shield dem Schutz personenbezogener Daten, die aus der EU zu kommerziellen Zwecken in die USA übermittelt werden. Der Datenschutzschild schafft rechtliche Klarheit für Unternehmen, die auf die Übermittlung personenbezogener Daten über den Atlantik hinweg angewiesen sind. Inzwischen sind mehr als 5000 Unternehmen auf der Grundlage des Datenschutzschilds zertifiziert und haben sich damit verpflichtet, die Datenschutzanforderungen zu erfüllen.
Wie zu Beginn seiner Einführung vereinbart, wird der EU-US-Datenschutzschild jährlich überprüft, um festzustellen, ob er weiterhin ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet. Am 12. September 2019 leitete die für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständige EU-Kommissarin Věra Jourová zusammen mit dem amerikanischen Handelsminister Wilbur Ross die dritte jährliche Überprüfung des EU-US-Datenschutzschilds ein. Die Berichte über die erste und zweite Überprüfung finden Sie hier. Am 23. Oktober 2019 legte die EU-Kommission den Bericht zur dritten Überprüfung des EU-US Privacy Shields vor.
EU-Kommission zieht positive Bilanz
Anlässlich der jährlichen Überprüfung des EU-US-Datenschutzschilds hat die EU-Kommission eine positive Bilanz gezogen. Die Vereinigten Staaten von Amerika gewährleiste nach wie vor ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten, die aus der EU im Rahmen des Datenschutzschilds an teilnehmende Unternehmen in den USA übermittelt werden. Als Verbesserung nennt der Bericht den Umstand, dass das US-Handelsministerium seine Aufsicht nunmehr systematischer wahrnehme, indem es beispielsweise monatlich bei einer Stichprobe von Unternehmen prüfe, ob diese bestimmte Grundsätze des Datenschutzschilds einhalten.
In Anbetracht einiger Probleme, die im täglichen Umgang mit dem Datenschutzschild zutage getreten sind, empfiehlt die Kommission jedoch, konkrete Schritte zu unternehmen, damit der Datenschutzschild in der Praxis wirksamer funktioniert. Dazu gehören die weitere Verschärfung des Zertifizierungsverfahrens für (erneut) teilnahmewillige Unternehmen, die Ausweitung der Kontrollen, auch in Bezug auf falsche Angaben zur Beteiligung am Rahmen, und die Ausarbeitung zusätzlicher Leitfäden für Unternehmen.
Europäische Kommission
Letztes Update:28.10.19
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