DSK bietet Zusammenfassung zur Evaluierung der DS-GVO
Das Ziel der DS-GVO war die Vollharmonisierung der Regelungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Diese Zielvorgabe konnte jedoch mit der DS-GVO nicht vollumfänglich erreicht werden. Zwar stellt die Grundverordnung unmittelbar anwendbares Datenschutzrecht dar, gleichwohl sind die Mitgliedstaaten an vielen Stellen weiterhin in der Pflicht nationale Regelungen vorzusehen. Dies gilt im Besonderen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) hat den folgenden Bericht über die Erfahrungen bei der Anwendung der DS-GVO erarbeitet und auf der 98. DSK am 06. November 2019 verabschiedet. Die DSK möchte damit die Erfahrungen der in ihr vertretenen deutschen Aufsichtsbehörden aus der praktischen Anwendung seit Geltungsbeginn der DS-GVO in den Evaluierungsprozess nach Art. 97 DS-GVO einbringen und daran anknüpfend in einigen Punkten auch Vorschläge für Verbesserungen unterbreiten, um einen optimalen Vollzug der DS-GVO zu gewährleisten.
Im Ergebnis sind im Hinblick auf die Anwendung der DS-GVO bisher folgende Schwerpunktthemen herausgearbeitet worden:
- Alltagserleichterung & Praxistauglichkeit
- Datenpannenmeldungen
- Zweckbindung
- data protection by design
- Befugnisse der Aufsichtsbehörden und Sanktionspraxis
- Zuständigkeitsbestimmungen, Zusammenarbeit und Kohärenz
- Direktwerbung
- Profiling
- Akkreditierung
Der Erfahrungsbericht zur Anwendung der DS-GVO kann hier abgerufen werden: Erfahrungsbericht zur Anwendung der DS-GVO
Letztes Update:05.12.19
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