Evaluation der DS-GVO aus Verbrauchersicht
Gemäß Art. 97 DS-GVO ist die EU-Kommission angehalten, bis zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Evaluationsbericht vorzulegen, in dem sie die Anwendung und Wirkung der Verordnung überprüfen und bewerten soll. Außerdem soll die Kommission erforderlichenfalls geeignete Vorschläge zur Änderung der Verordnung machen.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat der Marktwächter Digitale Welt des vzbv und der Verbraucherzentralen im Jahr 2018 zwei Untersuchungen durchgeführt, in der er die Konformität mit der DS-GVO von acht sozialen Netzwerken prüfte. Im Fokus der Untersuchungen standen insbesondere die Fragen, wie die Anbieter ihren Informationspflichten nachkamen und die Datenportabilität umsetzten.
Um seinen Beitrag zum Evaluationsprozess zu leisten, hat der vzbv außerdem ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das eine Evaluation der DS-GVO aus Verbrauchersicht vornehmen sollte. Das Gutachten wurde Anfang Dezember 2019 veröffentlicht.
Die vzbv fasst darin die aus Verbrauchersicht wichtigsten Vorschläge zur Evaluation der DS-GVO als Kernforderungen zusammen zusammen. Die Vorschläge beruhen nach Information der vzbv nicht nur auf dem vorgelegten Gutachten, sondern teilweise auch auf dem Endbericht der Datenethikkomission der Bundesregierung, welcher im Oktober 2019 vorgelegt wurde und ebenfalls Vorschläge zur Überarbeitung der DS-GVO enthält.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V
Letztes Update:08.12.19
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren

