Neue Praxishilfe für Joint Controllership

Praxishilfe Joint-Controllership

Art. 26 DS-GVO enthält eine Regelung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung (Joint Controllership). Der Umstand, dass bei Zusammenarbeit mehrerer Stellen diese gemeinsam für eine Datenverarbeitung verantwortlich sein können, ist nicht neu.

Das Prinzip der gemeinsamen Verantwortlichkeit war vielmehr schon in Art. 2 Buchst. d) der Richtlinie 95/46/EG angelegt. Allerdings erfuhr die Rechtsfigur vor Geltung der DS-GVO wenig praktische Relevanz. Stattdessen wurde in diesen Fällen häufig eine Auftragsverarbeitung angenommen und der (Mit-)Verantwortliche zum vermeintlichen Auftragsverarbeiter erklärt. Durch die jüngere Rechtsprechung des EuGH und das Inkrafttreten der DS-GVO hat das Thema neue Bedeutung erlangt. So verlangt Art. 26 DS-GVO u.a. den Abschluss einer Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit und bestimmt, dass die betroffene Person ihre Rechte nach der Verordnung bei und gegenüber jedem einzelnen der Verantwortlichen geltend machen kann.

Die Rechtsfigur der gemeinsamen Verantwortlichkeit hat zu einer nicht unerheblichen Verunsicherung geführt und wirft zahlreiche praxisrelevante Fragen auf. So bedarf es der Abgrenzung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DS-GVO) einerseits und zur alleinigen Verantwortlichkeit andererseits. Liegt ein Fall der gemeinsamen Verantwortlichkeit vor, ist zu klären, wie weit diese konkret reicht. Praktisch bedeutsam sind zudem im Außenverhältnis die Transparenz gegenüber der betroffenen Person sowie im Innenverhältnis der beteiligten Verantwortlichen die notwendigen Inhalte der gesetzlich geforderten Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit. Auch stellt sich die Frage nach den haftungsrechtlichen Konsequenzen, wenn Datenverarbeitungen in gemeinsamer Verantwortlichkeit durchgeführt werden. Mit der GDD-Praxishilfe XV: „Die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO“ möchte die GDD einen Beitrag zur Beseitigung der bestehenden Verunsicherung leisten sowie praxisbezogene Hilfestellung für die Datenschutzpraktiker in Unternehmen und Behörden, welche die Vorgaben aus Art. 26 DS-GVO umzusetzen bzw. deren Einhaltung zu überwachen haben.

>> Die Praxishilfe kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Praxishilfen der GDD finden Sie hier.

Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.

Letztes Update:19.12.19

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

    Mehr erfahren
  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

    Mehr erfahren
  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner