Praxisleitfaden zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. hatte bereits vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die erste Auflage einer Praxishilfe zum Verzeichnis der Verarbetungstätigkeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Damals stand stand der Übergang vom Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes in der bis zum 25. Mai 2018 geltenden Fassung (BDSG a.F.) zu den Anforderungen der DS-GVO im Vordergrund.
Nun hat die GDD eine weitreichend aktualisierte Version des Praxisleitfadens veröffentlicht. Darin sind zum einen, die seit der Veröffentlichung der ersten Auflage durch die zahlreichen Unternehmen gewonnenen Erfahrungen mit der Organisation des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), zum anderen auch der Input der Aufsichtsbehörden zum Thema eingearbeitet worden (bspw. die ersten Querschnittprüfungen der Datenschutzaufsichtsbehörden durch die LFD-Niedersachsen und das LDA-Bayern im Jahr 2018).
Auch haben seitdem weitere Verbände und auch einige Aufsichtsbehörden in der EU Hilfestellungen und Musterverzeichnisse für Unternehmen und Behörden zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Neubearbeitung der Praxishilfe soll nach wie vor die Begriffe und Grundlagen des VVT erläutern. Eine besondere Hilfe dürfte sein, dass sich die Praxishilfe auch mit der Organisation des VVT auseinandersetzt und sich auch nachfolgenden Fragen widmet:
Wer erfasst die erforderlichen Informationen, sammelt, pflegt und aktualisiert sie und wie kann dieser Prozess im Rahmen einer „Policy zum VVT“ geregelt werden?
Die von Grund auf aktualisierte Praxishilfe erläutert damit nicht nur Begriffe und Grundlagen des VVT, sondern legt den Schwerpunkt auf die praktische Umsetzbarkeit für Unternehmen jeglicher Größe.
Die Praxishilfe kann hier abgerufen werden. Die Praxishilfe zum VVT für Auftragsverarbeiter kann hier abgerufen werden.
Alle verfügbaren Praxishilfen der GDD finden Sie hier.
Letztes Update:25.03.20
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt
Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission
Mehr erfahren -
Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),
Mehr erfahren -
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren




