4. Auflage: Ratgeber zum Beschäftigtendatenschutz mit Fallsammlung
Der LfDI Baden-Württemberg hat seinen „Ratgeber Beschäftigtendatenschutz“ aktualisiert (Stand September 2019)und bietet diesen mittlerweile in der 4. Auflage an.
Die Handreichung gibt einen Überblick über die Problemschwerpunkte des Beschäftigtendatenschutzes im privaten Bereich, wie sie an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BadenWürttemberg (LfDI BW) herangetragen werden, und zeigt die zulässige Verwendung personenbezogener Daten von Beschäftigten anhand von Praxisfällen auf.
Abgerundet wird der Ratgeber durch ein Stichwortverzeichnis, welches passende Verweise zu weiteren Quellen, wie juristischer Literatur, Tätigkeitsberichten oder auch Urteilen beeinhaltet.
Letztes Update:02.04.20
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren




