Geschlossene Stellungnahme zur Corona-Pandemie

Nach dem sich einzelne Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit Stellungnahmen und Pressemitteilungen zu konkreten datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die sich im Umgang mit der Pandemie ergeben, geäußert haben, gibt es nun auch eine Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (vom 03.04.2020).

Die Kernaussage dürfte lauten:

„Für die Stabilität von Staat und Gesellschaft ist es in dieser Lage unverzichtbar, dass sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass Freiheitsrechte wie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur so weit und so lange eingeschränkt werden, wie es zwingend erforderlich und angemessen ist, um die Gesundheit der Bevölkerung wirksam zu schützen. Einschneidende Regelungen müssen umkehrbar und eng befristet sein und von den Gesetzgebern und nicht allein durch die Exekutive verantwortet werden.“

Flankiert und konkretisiert wird diese Aussage von 5 europaweit einheitlichen Grundsätzen:

1. Datenverarbeitung auch in Krisenzeiten nur auf einer genauen rechtlichen Grundlage

2. Getroffene Maßnahmen müssen auch in Krisenzeiten geeignet sein.

3. Die geplanten Maßnahmen müssen erforderlich sein.

4. Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein. Dazu gehört auch, dass sie nach Krisenende wieder zurückgenommen werden können, dass nicht mehr für die benannten Zwecke benötigte personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen sind sowie alle Maßnahmen generell befristet geplant sein sollten.

5. Gesundheitsdaten sind besonders sensiblen Daten. Im Falle ihrer Verwendung sind technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Integrität und Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten notwendig, um eine missbräuchliche Verwendung von Daten zu verhindern und Fehlern in der Verarbeitung entgegenzuwirken.

DSK







Letztes Update:06.04.20

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

    Mehr erfahren
  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner