Geschlossene Stellungnahme zur Corona-Pandemie
Nach dem sich einzelne Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit Stellungnahmen und Pressemitteilungen zu konkreten datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die sich im Umgang mit der Pandemie ergeben, geäußert haben, gibt es nun auch eine Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (vom 03.04.2020).
Die Kernaussage dürfte lauten:
„Für die Stabilität von Staat und Gesellschaft ist es in dieser Lage unverzichtbar, dass sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass Freiheitsrechte wie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur so weit und so lange eingeschränkt werden, wie es zwingend erforderlich und angemessen ist, um die Gesundheit der Bevölkerung wirksam zu schützen. Einschneidende Regelungen müssen umkehrbar und eng befristet sein und von den Gesetzgebern und nicht allein durch die Exekutive verantwortet werden.“
Flankiert und konkretisiert wird diese Aussage von 5 europaweit einheitlichen Grundsätzen:
1. Datenverarbeitung auch in Krisenzeiten nur auf einer genauen rechtlichen Grundlage
2. Getroffene Maßnahmen müssen auch in Krisenzeiten geeignet sein.
3. Die geplanten Maßnahmen müssen erforderlich sein.
4. Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein. Dazu gehört auch, dass sie nach Krisenende wieder zurückgenommen werden können, dass nicht mehr für die benannten Zwecke benötigte personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen sind sowie alle Maßnahmen generell befristet geplant sein sollten.
5. Gesundheitsdaten sind besonders sensiblen Daten. Im Falle ihrer Verwendung sind technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Integrität und Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten notwendig, um eine missbräuchliche Verwendung von Daten zu verhindern und Fehlern in der Verarbeitung entgegenzuwirken.
Letztes Update:06.04.20
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt
Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission
Mehr erfahren -
Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),
Mehr erfahren -
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren



