Leitlinien zur Einwilligung bei Internetseiten
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) informiert darüber, dass der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine Leitlinien zur Einwilligung in die Nutzung von Internetseiten aktualisiert hat. Als eine besonders praxisrelevante Bewertung in den Leitlinien dürfte sein die Meinung des Ausschusses zu bewerten sein, dass der Zugang zu einem Web-Service nicht abhängig von der Erlaubnis in das Setzen von sogenannten Cookies sein darf. Auch die bloße Weiternutzung einer Seite soll nicht als wirksame Einwilligung angesehen werden.
„Es gibt immer noch Internetseiten, die durch Ihren Aufbau den Nutzenden Tracking aufdrängen. Die aktualisierten Leitlinien machen erneut deutlich, dass Einwilligungen nicht erzwungen werden können. Die meisten Cookie-Walls und die Annahme, dass das Weitersurfen eine Einwilligung bedeutet, widersprechen dem Aspekt der Freiwilligkeit und verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Ich wünsche mir, dass Verantwortliche daraus die richtigen Schlüsse ziehen und endlich datenschutzfreundliche Alternativen anbieten“, so der BfDI in seiner Pressemitteilung.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Letztes Update:10.05.20
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