Aufsichtsbehörden und Videokonferenz-Anbieter

In den letzten Monaten haben sich nicht nur Anwender und Unternehmen intensiv mit möglichen Videokonferenz-Systemen beschäftigt, sondern auch immer wieder die Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Zwei Anbieter gerieten immer wieder in den Fokus:
Der Anbieter der Videokonferenz-Software Zoom geriet immer wegen fehlender Datenschutz-Features in die Kritik. Gut zu beobachten war jedoch, wie der Anbieter die wesentlichen Kritikpunkte ernst nahm, schnell nachbesserte und so die (vermeintlichen) Schwäche in punkto Datenschutz und Datensicherheit durch ernsthafte und stetige Nachbesserungen zum Wettbewerbsvorteil verwandelte.
So lässt der LfDI Baden-Württemberg in einer aktuellen Mitteilung vermelden, dass nach intensiven Gesprächen zwischen dem LfDI und Zoom die angesprochenen schweren Sicherheitslücken, für welche Zoom in der Vergangenheit schon mehrfach in der Kritik stand (Tracking und Fragen der Nutzerfreundlichkeit) durch den Anbieter nachgebessert wurden. ‚
Im Verlauf der Gespräche habe Zoom deutlich den Willen zur Verbesserung seines Dienstes gezeigt – und haben dem auch Taten folgen lassen.
Wenn man bedenkt, dass manch ein Anbieter frei nach dem Motto „nicht geschimpft, ist genug gelobt“ verfährt, kann Zoom wohl mit dieser Aussage gut leben.

Auch über eine weitere Videokonferenz-Software wurde in jüngster Vergangenheit öfter diskutiert. In einer zweiseitigen „Checkliste für die Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungenwarnte Berlins Datenschutzbehörde vor dem Einsatz von verbreitet eingesetzten Programmen, die bestimmte Bedingungen nicht erfüllten. Genannt werden Microsoft, Skype und Zoom.
Auch nach einer Abmahnung und der Aufforderung von Microsoft „unrichtige Aussagen so schnell wie technisch möglich zu entfernen und zurückzunehmen“ steht die Aufsichtsbehörde jedoch zu ihren wesentlichen Aussagen, wie sich aus einem Brief der Berliner Aufsichtsbehörde an Microsoft ergibt.



Letztes Update:24.06.20

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