GDD-Praxishilfen nun auch in englischer Sprache

Praxishilfen

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit GDD wirbt auch auf internationaler Ebene für das bewährte Prinzip der Selbstkontrolle und bringt sich aktiv in die datenschutzrechtliche EU-Gesetzgebung ein. Da der Datenschutz inzwischen zu einem globalen Thema geworden ist, pflegt sie einen fachlichen Austausch mit Datenschutz-Kontrollstellen in den EU-Mitgliedstaaten sowie mit Experten und Verbänden weltweit.

Die Confederation of European Data Protection Organisations (CEDPO), ein europäischer Dachverband von Datenschutzorganisationen ist nur ein erfolgreiches Beispiel dieser Anstrengungen, denn die GDD ist Gründungsmitglied der CEDPO.

Inzwischen vereint die Dachorganisation über seine nationalen Mitgliedsverbände tausende Datenschutzbeauftragte und andere Datenschutz-Praktiker aus der Europäischen Union. Die CEDPO fördert eine Stärkung der Rolle von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten und tritt generell für einen ausgewogenen, praktikablen und effektiven Datenschutz ein.

Da ist es nur konsequent wie zukunftsweisend zugleich, dass die GDD, ihre seit Jahren prägnanten und unmittelbar verwertbaren Handreichungen, die sie für den betrieblichen Datenschutzalltag bereit stellt und die sich größter Beliebtheit erfreuen auch für den englischsprachigen Anwender zur Verfügung stellt. Als gemeinnütziger Verein und Gründungsmitglied des europäischen Dachverbands CEDPO (Confederation of European Data Protection Organisations) will die GDD ihre Praxishilfen sukzessive nun auch auf englisch veröffentlichen, um auch den europäischen und internationalen Datenschützern Hilfestellung beim Umgang mit der DS-GVO zu geben.

Die ersten beiden Übersetzungen finden Sie nun unter:

>> GDPR Good Practices – VII
     Transparency obligations in data processing

>> GDPR Good Practices – XI
     Confidentiality agreement


Letztes Update:05.07.20

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

    Mehr erfahren
  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

    Mehr erfahren
  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner