Microsoft: Neue Maßnahmen für mehr DSGVO-Konformität
Microsoft hat seine neuesten Maßnahmen dargestellt, mit denen der international agierende Konzern seinen Unternehmenskunden sowie Kunden aus dem öffentlichen Sektor helfen möchte, bei grenzüberschreitenden Datentransfers den rechtlichen Anforderungen nachzukommen, die in Folge von Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Maßnahmen, einschließlich eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs in diesem Jahr und eines Empfehlungsentwurfs des Europäischen Datenschutzausschusses in der vergangenen Woche entstanden waren.
Microsoft verpackt dieses Maßnahmen-Bündel zu einem Programm namens „Defending Your Data“ und gibt bekannt, unverzüglich damit zu beginnen, sie in Verträge mit Unternehmenskunden und Kunden aus dem öffentlichen Sektor aufzunehmen.
Sowohl der der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht als auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg begrüßten diesen Maßnahmenkatalog als einen Schritt in die richtige Richtung und zu mehr Anpassung an die DS-GVO.
Nach Bewertung des LfDI BW dürften die Maßnahmen von Microsoft für „Rückenwind“ sorgen, wenn die Datenschutzkonferenz (Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, DSK)
noch vor Jahresende ihre Gespräche mit Microsoft zum Office-Paket fortsetzt.
(dennizn – stock.adobe.com)
Letztes Update:21.11.20
Verwandte Produkte
-
Online-Kompaktkurs: Ende des EU-US Privacy Shield - was nun?
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren -
Online-Kompaktkurs: Microsoft 365/Office 365 datenschutzrechtlich bändigen
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft
Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht
Mehr erfahren -
Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen
Mehr erfahren -
Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring
Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte
Mehr erfahren



