Aufsichtsbehörden beziehen Position zur Nutzung von Windows 10
In der 98. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wurde ein Prüfschema zum datenschutzkonformen Einsatz von Windows 10 beschlossen und anschließend veröffentlicht. Damit soll den Verantwortlichen die Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Einsatz von Windows 10 erleichtert werden.
Eine Arbeitsgruppe der DSK hat unter Beteiligung von LDA Bayern, BfDI, LfDI Mecklenburg-Vorpommern und LfD Niedersachsen seitdem ihre Untersuchung von Windows 10 in Hinblick auf die Telemetriestufe Security, die in der Enterprise-Edition verfügbar ist, fortgesetzt.
Die Enterprise-Edition von Windows 10 war im IT-Labor der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen in verschiedenen Szenarien getestet worden. Dabei habe sich gezeigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen (Anwendung des „Windows Restricted Traffic Limited Functionality Baseline“, Telemetriestufe „Security“) keine Telemetriedaten an Microsoft übermittelt wurden.
„Mit diesen Feststellungen haben wir einen wichtigen Schritt gemacht, damit Verantwortliche Windows 10 datenschutzkonform einsetzen können“, so Barbara Thiel, die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen.
Allerdings stelle diese Untersuchung nur eine Momentaufnahme dar, weil Windows 10 laufend fortentwickelt werde, so der Beschluss der DSK.
( PhotoGranary – stock.adobe.com )
Letztes Update:07.12.20
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