Mindestanforderungen an sicheres Cloud Computing
Der Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) spezifiziert Mindestanforderungen an sicheres Cloud Computing und richtet sich in erster Linie an professionelle Cloud-Anbieter, deren Prüfer und Kunden.
Der C5 legt fest, welche Kriterien das interne Kontrollsystem der Cloud-Anbieter erfüllen muss bzw. auf welche Anforderungen der Cloud-Anbieter mindestens verpflichtet werden sollte. Der Nachweis, dass ein Cloud-Anbieter die Anforderungen des Katalogs einhält und die Aussagen zur Transparenz korrekt sind, wird durch Bericht nach dem Wirtschaftsprüferstandard ISAE 3402 bzw. IDW PS 951 erbracht. Dieser Bericht basiert auf einer Prüfung nach dem internationalen Wirtschaftsprüferstandard ISAE 3000.
Der Kriterienkatalog C5 wurde im Jahr 2016 durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstmalig veröffentlicht. Der C5 bietet Cloud-Kunden eine wichtige Orientierung für die Auswahl eines Anbieters. Er bildet die Grundlage, um ein kundeneigenes Risikomanagement durchführen zu können. Im Jahr 2019 wurde der C5 grundlegend überarbeitet, um auf aktuelle Entwicklungen einzugehen und die Qualität noch weiter zu erhöhen.
Um das EU-Zertifizierungsschema noch besser an die Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder anzupassen, hat die europäische Cyber-Sicherheitsagentur ENISA am 22. Dezember 2020 die öffentliche Kommentierung des Entwurfs für das Zertifizierungsschema zur Cloud-Sicherheit unter dem Cyber Security Act gestartet. Noch bis 7. Februar 2021 besteht die Möglichkeit, den auf der ENISA-Webseite veröffentlichten Entwurf zu kommentieren.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(Foto: phonlamaiphoto – stock.adobe.com)
Letztes Update:31.01.21
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