Aktualisierung: Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen
Immer häufiger werden Cyber-Angriffe auf Unternehmen und Regierungen bekannt, die folgenschwere Konsequenzen für die Betroffenen auslösen. Die meisten IT-Systeme in Organisationen verfügen über Möglichkeiten, um ein Audit-Logging zu aktivieren. Bereits mit den Standardeinstellungen werden dabei in der Regel alle wichtigen Ereignisse aufgezeichnet. Damit dabei aber keine gigantischen Datenmengen entstehen, die nur mit hohem Aufwand zu verarbeiten und speichern sind, werden normalerweise nicht alle Ereignisse in maximaler Detailtiefe protokolliert.
Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass nach einem Cyber-Angriff für die Analyse des Angriff benötigte Protokolldateien nicht oder nicht mehr verfügbar sind.
Auch vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Mindeststandards zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen (Version 2.1) nunmehr aktualisiert. Der Standard, der zuletzt im Juni 2023 grundlegend überarbeitet wurde, definiert gemäß § 8 Abs. 1 BSIG die Mindestanforderungen an die Informationssicherheit des Bundes. Ziel ist es, ein einheitliches und effektives Vorgehen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen auf die IT-Infrastruktur des Bundes sicherzustellen.
Wesentliche Neuerungen
Die aktualisierte Version enthält präzisierte Vorgaben zur Speicherfrist von Protokoll- und Protokollierungsdaten sowie differenzierte Anforderungen an deren Löschung. Außerdem wurden die Referenztabelle und Verweise überarbeitet, um eine bessere Orientierung und Anwendbarkeit zu gewährleisten.
Bedeutung des Standards
Die Protokollierung von Ereignissen und die frühzeitige Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen (SRE) sind essenziell, um Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen und ihre Folgen abzumildern. Mit diesem Mindeststandard wird eine einheitliche Grundlage für den Schutz der Kommunikationstechnik des Bundes geschaffen.
Weiterführende Informationen
Die vollständige Dokumentation und eine Übersicht der Änderungen sind auf der Webseite des BSI verfügbar. Die neue Version unterstützt Bundesbehörden und Institutionen dabei, die Informationssicherheit nachhaltig zu verbessern und Cyberrisiken gezielt zu begegnen.
(Foto: lnwAI – stock.adobe.com)
Letztes Update:01.12.24
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Wegweiser stärkt Schutz von Kommunen vor Cyberangriffen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben am 10. Dezember 2024 den Wegweiser „Kommunale IT-Krisen: Handlungsfähigkeit sichern“ veröffentlicht. Ziel der Handreichung ist es, Kommunen gezielt dabei zu unterstützen, IT-Krisen zu bewältigen und die Folgen von Cyberangriffen auf ein Minimum zu reduzieren. Cyberangriffe – eine wachsende
Mehr erfahren -
KI-Kompetenzen im deutschen Arbeitsmarkt
Ein neues Papier (Qualifizierungsbedarfe und Künstliche Intelligenz – Ein webanalytischer Ansatz mittels Generativer KI) des Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO untersucht den Bedarf an KI-Kompetenzen bei Fachkräften, insbesondere im Kontext neuer Technologien wie generativer KI. Es konzentriert sich auf Expertenanforderungen, im Gegensatz zu allgemeiner KI-Literatur, und nutzt eine neuartige GenAI-basierte Webanalyse von Stellenanzeigen, um
Mehr erfahren -
KI in der Anwaltskanzlei: Chancen verantwortungsvoll nutzen
KI-Anwendungen bieten vielfältige Möglichkeiten für den Einsatz in Anwaltskanzleien, bringen jedoch auch berufsrechtliche Herausforderungen mit sich. Insbesondere „große“ Sprachmodelle wie ChatGPT, bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten – von Recherche- und Analyse-Tools bis hin zur automatisierten Übersetzung von Rechtsdokumenten. Ein neuer Leitfaden der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unterstützt Anwältinnen und Anwälte dabei, KI-Tools rechtssicher und berufsrechtskonform zu nutzen Sprachmodelle generieren
Mehr erfahren