Aktuelle Orientierungshilfe zur Videoüberwachung
Unter der Redaktion des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat die DSK eine neue Orientierungshilfe mit dem Titel „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ veröffentlicht.
Die umfangreich aktualisierte Orientierungshilfe trägt dem Umstand Rechnung, dass Videoüberwachungsanlagen in großer Zahl eingesetzt werden und damit, sich die Verletzung der Rechte von Betroffenen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht hat. Als eine der Gründe sieht die Orientierungshilfe die geringen Anschaffungskosten und die verbesserte Qualität der Technik an. Moderne Kameras zeigten Bilder in höchster Auflösung. In Echtzeit könnten diese in der ganzen Welt eingesehen und fast unbegrenzt gespeichert werden. Mehr als ein Smartphone oder Tablet brauche es oft nicht.
Hinzu komme jedoch, dass Kameras nicht nur zur Sicherheit eingesetzt würden, sondern Daten von Personen erfassen und verarbeiten, um bspw. personalisierte Werbung anzuzeigen oder Produkte zielgruppengenau anzubieten. Softwaregesteuerte Videotechnik vermesse in der Öffentlichkeit Gesichtszüge und Gefühlsregungen von Personen oder verfolgt das Bewegungs- oder Einkaufsverhalten von Kunden. Der Betroffene habe kaum Einfluss auf eine solche Erfassung und erfährt selten, was mit den Aufnahmen geschehe.
Besonders für die Praktiker dürften die Kapitel 3. „Maßnahmen vor der Durchführung“, der auch einen Abschnitt zur Durchführung einer „Datenschutz-Folgenabschätzung“ enthält sowie die Ausführungen zur „Überwachung von Beschäftigten“ in Kapitel 5.1 von gesteigertem Interesse sein.
Letztes Update:27.08.20
Verwandte Produkte
-
Online-Kompaktkurs: Sichere & datenschutzkonforme Videokonferenzen!
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Mitarbeiterbilder nach dem Ausscheiden: Rechtliche Vorgaben und Empfehlungen
Der Umgang mit Bildnissen ehemaliger Beschäftigter ist aus datenschutzrechtlicher Sicht ein sensibles Thema. In zahlreichen aktuellen Fällen stellen Datenschutzaufsichtsbehörden fest, dass Unternehmen Bildmaterialien von ehemaligen Mitarbeitenden weiterhin nutzen, obwohl keine gültige Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung besteht. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von Fotos und Videos auf Unternehmenswebsites und Social-Media-Plattformen. Rechtslage: Einwilligung und Zweckbindung Grundsätzlich erfolgt
Mehr erfahren -
Vergleich führt zum Erlöschen des Auskunftsanspruchs
Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein bereits geltend gemachter datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch durch eine vergleichsweise Einigung erlöschen kann (VG Ansbach, U. v. 03.05.2024 – AN K 21.00653). Die Entscheidung betrifft insbesondere den Beschäftigtenkontext und stellt klar, dass auf einen Auskunftsanspruch auch im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Vergleichs verzichtet werden kann. Ein Arbeitnehmer hatte beim Bayerischen
Mehr erfahren -
Kontrollpflichten bei (Ketten-)Auftragsverarbeitung: EDSA schafft Klarheit
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner Stellungnahme 22/2024 wesentliche Klarstellungen zur Kontrollverantwortung des Verantwortlichen bei der Auftragsverarbeitung getroffen. Insbesondere wird betont, dass der Verantwortliche auch bei mehrstufigen Auftragsverhältnissen seine datenschutzrechtlichen Pflichten nicht delegieren kann. Wesentliche Punkte der EDSA-Stellungnahme: Datentransfer in Drittländer Fazit Die EDSA-Stellungnahme betont die unveräußerliche Kontrollverantwortung des Verantwortlichen. Die Prüfintensität variiert je
Mehr erfahren