Aktuelle Orientierungshilfe zur Videoüberwachung
Unter der Redaktion des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat die DSK eine neue Orientierungshilfe mit dem Titel „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ veröffentlicht.
Die umfangreich aktualisierte Orientierungshilfe trägt dem Umstand Rechnung, dass Videoüberwachungsanlagen in großer Zahl eingesetzt werden und damit, sich die Verletzung der Rechte von Betroffenen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht hat. Als eine der Gründe sieht die Orientierungshilfe die geringen Anschaffungskosten und die verbesserte Qualität der Technik an. Moderne Kameras zeigten Bilder in höchster Auflösung. In Echtzeit könnten diese in der ganzen Welt eingesehen und fast unbegrenzt gespeichert werden. Mehr als ein Smartphone oder Tablet brauche es oft nicht.
Hinzu komme jedoch, dass Kameras nicht nur zur Sicherheit eingesetzt würden, sondern Daten von Personen erfassen und verarbeiten, um bspw. personalisierte Werbung anzuzeigen oder Produkte zielgruppengenau anzubieten. Softwaregesteuerte Videotechnik vermesse in der Öffentlichkeit Gesichtszüge und Gefühlsregungen von Personen oder verfolgt das Bewegungs- oder Einkaufsverhalten von Kunden. Der Betroffene habe kaum Einfluss auf eine solche Erfassung und erfährt selten, was mit den Aufnahmen geschehe.
Besonders für die Praktiker dürften die Kapitel 3. „Maßnahmen vor der Durchführung“, der auch einen Abschnitt zur Durchführung einer „Datenschutz-Folgenabschätzung“ enthält sowie die Ausführungen zur „Überwachung von Beschäftigten“ in Kapitel 5.1 von gesteigertem Interesse sein.
Letztes Update:27.08.20
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