Aktuelle Orientierungshilfe zur Videoüberwachung
Unter der Redaktion des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat die DSK eine neue Orientierungshilfe mit dem Titel „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ veröffentlicht.
Die umfangreich aktualisierte Orientierungshilfe trägt dem Umstand Rechnung, dass Videoüberwachungsanlagen in großer Zahl eingesetzt werden und damit, sich die Verletzung der Rechte von Betroffenen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht hat. Als eine der Gründe sieht die Orientierungshilfe die geringen Anschaffungskosten und die verbesserte Qualität der Technik an. Moderne Kameras zeigten Bilder in höchster Auflösung. In Echtzeit könnten diese in der ganzen Welt eingesehen und fast unbegrenzt gespeichert werden. Mehr als ein Smartphone oder Tablet brauche es oft nicht.
Hinzu komme jedoch, dass Kameras nicht nur zur Sicherheit eingesetzt würden, sondern Daten von Personen erfassen und verarbeiten, um bspw. personalisierte Werbung anzuzeigen oder Produkte zielgruppengenau anzubieten. Softwaregesteuerte Videotechnik vermesse in der Öffentlichkeit Gesichtszüge und Gefühlsregungen von Personen oder verfolgt das Bewegungs- oder Einkaufsverhalten von Kunden. Der Betroffene habe kaum Einfluss auf eine solche Erfassung und erfährt selten, was mit den Aufnahmen geschehe.
Besonders für die Praktiker dürften die Kapitel 3. „Maßnahmen vor der Durchführung“, der auch einen Abschnitt zur Durchführung einer „Datenschutz-Folgenabschätzung“ enthält sowie die Ausführungen zur „Überwachung von Beschäftigten“ in Kapitel 5.1 von gesteigertem Interesse sein.
Letztes Update:27.08.20
Verwandte Produkte
-
Online-Kompaktkurs: Sichere & datenschutzkonforme Videokonferenzen!
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kamera-Attrappen: Beweislast liegt (auch hier) beim Verantwortlichen
Ein sehr praktisches Problem thematisiert der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) in seinem 5. Tätigkeitsbericht (Ziffer 3.6) zum Datenschutz nach der DS-GVO und beschäftigt sich mit der Frage, wie Verantwortliche ihrer Darlegungslast im Hinblick auf Kameraattrappen nachkommen können. Das Problem ergibt sich bei Betrachtung zweier Aspekte, die für sich genommen, eher
Mehr erfahren -
Lagebild: Cybersicherheit in der Automobilbranche
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist sich sicher: Cyber-Angriffe werden qualitativ immer ausgereifter und zielgerichteter. Das zeigen die Lageberichte der Behörde, auch im Vergleich der Lageberichte zueinander. Von dieser Bedrohungslage ist naturgemäß auch die Automobilbranche erfasst. Automobilhersteller und ihre Zulieferer (Supply-Chain-Angriffe), aber auch kleinere Betriebe mit Alleinstellungsmerkmalen, wie zum Beispiel die Produktion spezieller
Mehr erfahren -
Arbeitspapier zu “Smart Cities“
Unter dem Vorsitz von Prof. Ulrich Kelber hat die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (IWGDPT), allgemein bekannt als „Berlin Group“, ein Arbeitspapier zu „Smart Cities“ verabschiedet, das Städten, Dienstleistern und Regulierungsbehörden praktische Empfehlungen bietet, um datenschutzfreundlichere Lösungen für „Smart Cities“ zu identifizieren und zu fördern. Städte in der ganzen Welt wenden neue und
Mehr erfahren