Alle Jahre wieder: Der Datenschutz-Adventskalender

Es sind zwar schon einige Türchen auf. Es lohnt sich jedoch nach wie vor, täglich auf den Seiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vorbeizuschauen.
Der (LfDI) Rheinland-Pfalz hat pünktlich zum 1. November 2020, einen virtuellen Adventskalender gestartet. Professor Dieter Kugelmann und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laden wie in früheren Jahren Datenschutz-Interessierte ein, bis Heiligabend Tag für Tag hinter ein Türchen zu schauen. Es werden 24 Blicke auf den Datenschutz, die Informationsfreiheit und die Arbeit des LfDI dargeboten – mal mit direktem Bezug zur Weihnachtszeit, mit dem Fokus auf neue Entwicklungen im Jahr 2020. In Textbeiträgen, Videos und einer Podcast-Folge geht es um „smartes“ Spielzeug, Cookie-Banner und die Kontakterfassung in Pandemie-Zeiten gehen. Auch Themen wie „Datenschutz und Homeoffice“, die elektronische Patientenakte und ein Schüler-Workshop zur Informationsfreiheit werden aufgegriffen.
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
( push2hit.de – stock.adobe.com)
Letztes Update:03.12.20
Verwandte Produkte
-
Aktuelle Prüfpraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden
Seminar
812.00 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
GDD äußert sich zur Evaluierung des BDSG 2018
Für das am 25. Mai 2018 wirksam gewordene neue Bundesdatenschutzgesetz ist eine Evaluation spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen. Zur Evaluation hat die GDD eine Stellungnahme abgegeben. Diese Evaluation des BDSG 2018 führt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat durch. Die GDD konzentriert sich in ihrer Stellungnahme auf ausgewählte BDSG-Vorschriften, die auf Grundlage
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Einstellungen für Zoom
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat Ende Oktober 2020 eine „Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme“ veröffentlicht, in dem sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Durchführung von Videokonferenzen durch Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen erläutert. Diese Handreichung soll den Verantwortlichen eine Hilfestellung bieten, wie diese Anforderungen erfüllt werden können. Diese Orientierungshilfe wird durch eine
Mehr erfahren -
10,4 Millionen EUR Bußgeld wegen unzulässiger Videoüberwachung
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat eine Geldbuße über 10,4 Millionen Euro gegenüber der notebooksbilliger.de AG ausgesprochen. Laut Begründung habe das Unternehmen über mindestens zwei Jahre Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche. Auch Kundinnen und Kunden von notebooksbilliger.de seien von der
Mehr erfahren