Anforderungen an eine datenschutzkonforme Kontaktverfolgungs-App

Kontaktverfolgung

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat Erfordernisse für eine datenschutzkonforme Kontaktverfolgungs-App zur Bewältigung der Corona-Pandemie in einer Stellungnahme zusammengefasst. Die DSK betont die Notwendigkeit, Kontaktverfolgung mit Hilfe von Apps im Einklang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entwickeln.

Dazu könne nach Meinung der DSK insbesondere mit einer möglichst dezentralen Speicherung der erfassten Daten und eine sicheren Verschlüsselung sowie Schlüsselverwaltung gelingen. Für erforderlich hält sie auch, die Einhaltung der zentralen Sicherheitsmaßnahmen nachzuweisen bzw. zu dokumentieren.
Bislang gibt es für eine bundesweit einheitliche, datensparsame digitale Infektionsnachverfolgung keine gesetzliche Regelung. Die Beauftragten regen die Schaffung einer solchen gesetzlichen Regelung an.

Die App Lucad es Unternehmens culture4life GmbH hat dabei in den vergangenen Wochen besonderes mediales Interesse erfahren. Culture4life hat bei mehreren Aufsichtsbehörden um ein datenschutzrechtliches Votum zu der Lösung ersucht. Darüber hinaus haben einige Länder und Landkreise die Absicht bekundet, diese App einzuführen und dann eine Verbindung zu den jeweiligen Gesundheitsämtern herzustellen.

Die DSK fordert das Unternehmen dennoch auf, weitere Anpassungen an dem System vorzunehmen, um den Schutz der teilnehmenden Personen weiter zu erhöhen.

Die DSK gibt zudem bekannt, dass sie außerdem eine eigenständige Orientierungshilfe für alle Betreiber solcher Kontaktverfolgungssysteme mit allgemeinen Anforderungen für die digitale Kontaktnachverfolgung erarbeiten und kurzfristig veröffentlichen werde. Die DSK fordert die Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene auf, bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen. Dabei sei auch zu prüfen, inwieweit mit datensparsameren Verfahren das Ziel der Kontaktnachverfolgung im Rahmen der aktuellen Pandemiebekämpfung erreicht werden kann.

(Foto wladimir1804 – stock.adobe.com)

Letztes Update:31.03.21

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

    Mehr erfahren
  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner