Anwalt Verein stellt Unterlagen zur DS-GVO bereit
Der Deutsche Anwalt Verein (DAV) stellt seinen Mitgliedern verschiedene Unterlagen zur Umsetzung der DS-GVO zum Download bereit. Die seit dem 25. Mai 2018 wirsksame Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt selbstverständlich auch für Anwaltskanzleien, so dass Datenschutzbehörden auf Beschwerden von Mandanten, Mitarbeitern, Prozessgegnern und anderen Dritten mit förmlichen Verfahren reagieren müssen. Für sie stellt der DAV Merkblatt, Muster und Checkliste bereit.
Der DAV weist darauf hin, dass die Rechte für das DAV-Merkblatt und die DAV-Muster beim Deutschen Anwaltverein liegen. Mitglieder eines dem DAV angeschlossenen Anwaltvereins können das DAV-Merkblatt und die DAV-Muster nutzen, um in ihrer Kanzlei die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen. Sie sind nicht für die Nutzung durch Dritte, insbesondere für die Bearbeitung von Mandaten, bestimmt.
DAV-Merkblatt zum Thema
Einen Überblick was den Umsetzungsbedarf hinsichtlich der DS-GVO insbesondere für Anwaltskanzleien gibt ein DAV-Merkblatt zum Thema. Daneben kann der interessierte Anwalt auf die Hinweise zur Datenverarbeitung (zur Übergabe bei Mandatsbeginn) zurückgreifen. Die Datenschutzerklärung (für die Kanzlei-Website) sowie die technischen und organisatorische Maßnahmen der Datensicherheit (zur Dokumentation und zur Vorlage bei Überprüfungen) ergänzen das Paket. Das DAV-Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (xls) nach Art. 30 DSGVO (zur Dokumentation und zur Vorlage bei Überprüfungen) rundet die Dokumente ab.
Letztes Update:23.12.18
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