Arbeitspapier zur großräumigen Standortverfolgung veröffentlicht

Tracking von Standortdaten

Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 64. Sitzung am 29. und 30 November 2018 in Queenstown (Neuseeland) ein Arbeitspapier zur großräumigen Standortverfolgung verabschiedet.

Technologien zur Standortverfolgung bieten Vorteile und Chancen, die von öffentlichem Interesse sind. So können Daten von Geräten, die in Autos eingebaut sind, beispielsweise verwendet werden, um die Straßennutzung effizienter zu gestalten, die CO2-Emissionen zu reduzieren oder die Sicherheit von Fahrern und Fußgängern zu verbessern. Die permanente Nutzung des Mobilfunks und anderer drahtloser Netze, die eine physische Standortverfolgung ermöglichen, z. B. beim Wandern, Joggen, Auto- oder Radfahren führt jedoch dazu, dass die Nachverfolgbarkeit alltäglicher Aktivitäten der Menschen immer mehr zur Norm wird. Das birgt große Risiken für das Recht der betroffenen Personen auf Achtung ihres Privatlebens und mittelbar die Wahrnehmung weiterer Menschen- und Freiheitsrechte.

Empfehlungen an Unternehmen, Industrie und Behörden

Das Arbeitspapier zur großräumigen Standortverfolgung untersucht die Risiken für den Datenschutz und die Privatsphäre, die mit der groß angelegten Erhebung von Standortdaten im öffentlichen oder privaten Interesse verbunden sind. Es enthält Empfehlungen an Unternehmen, Industrie und Behörden zum rechtmäßigen Einsatz solcher Technologien sowie zu möglichen technischen und organisatorischen Vorkehrungen, um die von ihnen ausgehenden Risiken zu minimieren.

Das Arbeitspapier ist in englischer Sprache unter http://www.berlin-privacy-group.org abrufbar. Eine deutsche Übersetzung wird in Kürze auf der Webseite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht.

 

(Bild von Lynda Sanchez auf Pixabay)

Letztes Update:11.05.19

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