Arbeitspapier zur großräumigen Standortverfolgung veröffentlicht
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 64. Sitzung am 29. und 30 November 2018 in Queenstown (Neuseeland) ein Arbeitspapier zur großräumigen Standortverfolgung verabschiedet.
Technologien zur Standortverfolgung bieten Vorteile und Chancen, die von öffentlichem Interesse sind. So können Daten von Geräten, die in Autos eingebaut sind, beispielsweise verwendet werden, um die Straßennutzung effizienter zu gestalten, die CO2-Emissionen zu reduzieren oder die Sicherheit von Fahrern und Fußgängern zu verbessern. Die permanente Nutzung des Mobilfunks und anderer drahtloser Netze, die eine physische Standortverfolgung ermöglichen, z. B. beim Wandern, Joggen, Auto- oder Radfahren führt jedoch dazu, dass die Nachverfolgbarkeit alltäglicher Aktivitäten der Menschen immer mehr zur Norm wird. Das birgt große Risiken für das Recht der betroffenen Personen auf Achtung ihres Privatlebens und mittelbar die Wahrnehmung weiterer Menschen- und Freiheitsrechte.
Empfehlungen an Unternehmen, Industrie und Behörden
Das Arbeitspapier zur großräumigen Standortverfolgung untersucht die Risiken für den Datenschutz und die Privatsphäre, die mit der groß angelegten Erhebung von Standortdaten im öffentlichen oder privaten Interesse verbunden sind. Es enthält Empfehlungen an Unternehmen, Industrie und Behörden zum rechtmäßigen Einsatz solcher Technologien sowie zu möglichen technischen und organisatorischen Vorkehrungen, um die von ihnen ausgehenden Risiken zu minimieren.
Das Arbeitspapier ist in englischer Sprache unter http://www.berlin-privacy-group.org abrufbar. Eine deutsche Übersetzung wird in Kürze auf der Webseite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht.
(Bild von Lynda Sanchez auf Pixabay)
Letztes Update:11.05.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren




