Aufsichtsbehörden entwickeln Konzept zur Bußgeldzumessung
Bekannt gewordene Datenschutzverstöße und der Umgang der Aufsichtsbehörden mit diesen, insbesondere verhängte Bußgelder und die Höhe der Bußgelder sind Themen, die die Diskussion um die DS-GVO seit Anbeginn prägen.
Auf der Seite www.enforcementtracker.com kann der interessierte Leser einen Überblick über die (bekannten) Bußgelder und Sanktionen erhalten, die die europäischen Datenschutzbehörden bislang verhängt haben.
Deutsche Aufsichtsbehörden stehen mit dem Instrument der Sanktionierung von Datenschutz-Vergehen nach eigenen Worten „noch ganz am Anfang“, zumindest was die Ausschöpfung der Höhe möglicher Bußgelder angeht.
Der Markt (Datenschutz-Berater und Unternehmen) bereitet sich darauf vor, dass sich die Höhe der Bußgelder bald auf einem europäisch höheren Niveau einpendeln könnte. Die Einschläge dazu scheinen auch auf deutschem Boden näher zu kommen.
DSK erarbeitet Konzept zur Bußgeldzumessung
Die aktuelle Diskussion um dieses Thema wird insbesondere genährt durch ein „neues Bußgeldmodell“, welches die Aufsichtsbehörden aktuell testen sollen“. Auch die DSK selbst informiert in einem aktuellen Papier, dass sie gegenwärtig ein Konzept zur Bußgeldzumessung bei Verstößen gegen die DS-GVO erarbeitet, mit dem Ziel eine systematische, transparente und nachvollziehbare Bußgeldzumessung zu gewährleisten.
Weitere Details nennen die Aufsichtsbehörden derzeit nicht. Auch die Anfrage eines auf Datenschutz spezialisierten Anwalts auf Informationszugang bzgl. des neuen Bußgeldkonzepts wurde vom LfDI Rheinland-Pfalz abgelehnt.
Die DSK will das Bußgeldkonzept auf ihrer nächsten Konferenz im November weiter beraten. Dort wollen die Behörden dann auch über eine Veröffentlichung des Bußgeldkonzepts entscheiden.
Bis es demnächst also ggf. transparenter und einheitlicher wird, können sich Verantwortliche zumindest auf einen Grundsatz verlassen: Nach Art. 83 Abs .1 DS-GVO müssen die von den Behörden verhängten Bußgelder „wirksam, abschreckend und verhältnismäßig“ sein.
(Bild von Bruno Glätsch auf Pixabay)
Letztes Update:22.09.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren




