Informationsportal der Stiftung Datenschutz

Die Stiftung Datenschutz wurde 2013 von der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Aufgabe der unabhängigen Einrichtung ist die Förderung des Privatsphärenschutzes. Eine der Aufgaben der Bundesstiftung ist es, die Fähigkeiten der Bevölkerung zum Schutz der eigenen Daten durch Aufklärung und Bildung zu stärken. Mehr Wissen über die konkreten Möglichkeiten eines vorsichtigen Umgangs mit persönlichen Informationen soll dazu geschaffen werden. Das Inkrafttreten der DS-GVO kann als eine Art Zäsur betrachtet werden, was insbesondere Literatur, Handlungsempfehlungen, Orientierungshilfen und aufsichtsbehördlichen Arbeitspapiere angeht.

Es wird schwieriger, den Überblick zu behalten

Viele, auch öffentlich zugängliche Info-Materialien, sind mit Wirksamwerden der DS-GVO zur Makulatur geworden. In den letzten Jahren hat es jedoch unzählige Infos zur Umsetzung der DS-GVO gegeben, die auch frei zugänglich sind. Verbände, Aufsichtsbehörden und sonstige Fachleute haben sehr viele Informationen zum Thema Datenschutz und speziell zur DS-GVO veröffentlicht. Zunehmend wird es schwieriger den Überblick über die zur Verfügung stehenden Materialien zu behalten. Die Stiftung Datenschutz hat nicht nur die zahlreichen frei verfügbaren Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammengetragen, übersichtlich gegliedert und eingeordnet, sondern hat mittlerweile auch einen beträchtlichen Fundus an eigenen Handreichungen aufgebaut. Das Infoportal besitzt zudem eine brauchbare Suchmaschine mit verschiedenen Filterkriterien, wie bspw. Region, Branche, Kategorie Verfassen etc. Stiftung Datenschutz

Letztes Update:12.10.20

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

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  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

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  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

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